
Rammstein mit "Ich tu dir weh" (2009)
Die Rockband bekam 2010 Ärger mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die befanden, der Song "Ich tu dir weh" habe "eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt" und propagiere diese. Im Juni 2010 wurde die Indizierung allerdings wieder aufgehoben: Das Verwaltungsgericht Köln entschied in seinem Urteil zugunsten der "Kunstfreiheit". Im Text heißt es unter anderem: "Du blutest für mein Seelenheil / Ein kleiner Schnitt und du wirst geil / Der Körper, schon total entstellt / Egal, erlaubt ist, was gefällt".
Die Rockband bekam 2010 Ärger mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die befanden, der Song "Ich tu dir weh" habe "eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt" und propagiere diese. Im Juni 2010 wurde die Indizierung allerdings wieder aufgehoben: Das Verwaltungsgericht Köln entschied in seinem Urteil zugunsten der "Kunstfreiheit". Im Text heißt es unter anderem: "Du blutest für mein Seelenheil / Ein kleiner Schnitt und du wirst geil / Der Körper, schon total entstellt / Egal, erlaubt ist, was gefällt".
© picture alliance/dpa | Jens Koch / Picture Alliance