"Wir sind sehr zufrieden und haben unser wichtigstes Ziel erreicht: Die höchste Geldentschädigung, zu der je ein deutsches Medium verurteilt wurde." Mit diesen Worten kommentiert Jörg Kachelmanns Anwald Ralf Höcker im "Meedia"-Interview das Urteil des Kölner Landgerichts. Das hatte am Vormittag die "Bild"-Zeitung zu einer Zahlung von 635.000 Euro Schmerzensgeld an seinen Mandanten verpflichtet.
Doch auch bei der "Bild"-Zeitung fühlt man sich als Sieger: Das Gericht habe Kachelmanns Millionen-Forderung zurückgewiesen und ihm anstelle der geforderten 2,25 Millionen Euro lediglich ein Anrecht auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 635.000 Euro zugesprochen. "Erwartungsgemäß ist in beiden Verfahren von den absurd hohen Forderungen Kachelmanns nur ein Bruchteil übrig geblieben", kommentiert Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, das Urteil. Gleichzeitig kündigte er an, in Berufung gehen zu wollen, "denn es liegt weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über Aufsehen erregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten.“
Die Gegenseite wird das Urteil ebenfalls anfechten, mit einer ganz anderen Begründung: "Wir werden (...) alles unternehmen, um die Summe in der zweiten Instanz zu erhöhen. Das Urteil muss Springer richtig wehtun, sonst erzielen wir keinen Abschreckungseffekt und es ändert sich nie etwas", so Höcker.
Keine Schädigungsabsicht
Ob dies dem Kachelmann Anwalt tatsächlich gelingen wird, ist fraglich, denn einem Kernvorwurf des Klägers wollte das Gericht nicht nachkommen: Es gebe keine Anhaltspunkte, dass "Bild" "vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt hat", heißt es in der Urteilsbegründung. Anders als von Kachelmann behauptet, habe das Boulevardblatt nicht "rücksichtslos der Grenze zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit angenähert". Der Zeitung könne allerdings der Vorwurf gemacht werden, "auf einem außerordentlich schwierigen Gebiet der Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen die rechtliche Grenzziehung fahrlässig verfehlt zu haben."
Was für die Verantwortlichen bei Axel Springer besonders wichtig ist: Das Landgericht sprach den Verlag von dem Verdacht frei, es habe sich bei der Berichterstattung um eine "Pressekampagne" gehandelt.
Dessen ungeachtet fährt Kachelmann-Anwalt Höcker weiter schwere Geschütze gegen die "Bild"-Zeitung auf und spricht weiterhin genau davon: "Nach wie vor sind die Summen, zu denen deutsche Medien nach Schmutzkampagnen verurteilt werden, viel zu niedrig."