BORIS BECKER Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Tennisstar Boris Becker eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung gefordert.

Boris Becker soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Staatsanwalt Matthias Musiol warf dem 34-jährigen Tennisstar am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Münchner Landgericht vor, er habe bewusst falsche Angaben in seinen Steuererklärungen gemacht, um 3,3 Millionen Mark zu sparen.

Scheinwohnsitz Monaco

Becker hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, zwischen 1991 und 1993 einen Wohnsitz in München gehabt und gewusst zu haben, dass er Steuern spare. Er soll laut Staatsanwaltschaft einen Scheinwohnsitz im Steuerparadies Monaco unterhalten, in Wirklichkeit aber in München gelebt zu haben.

Becker zahlte drei Millionen Euro

Am ersten Prozesstag teilten die Verteidiger mit, Becker habe zur Begleichung seiner Steuerschuld rund drei Millionen Euro für die Jahre 1991 bis 1995 gezahlt. Dies wertete der Staatsanwalt als strafmildernd wie auch den Umstand, dass das Verfahren für Becker eine starke Belastung bedeutet habe. Das Urteil soll noch am Mittwoch gesprochen werden.

Hintergrund: Der Staat vs. Boris Becker

Ein einziger Steuerfahnder vom Finanzamt München I war Becker jahrelang auf den Fersen und trug Unmengen von Beweismaterial zusammen, das unter anderem von Hausdurchsuchungen stammte. Das Material - fast ein Lieferwagen voll, so heißt es - setzte der Steuerfahnder zu einem Puzzle zusammen. Es war eine mühselige Arbeit, denn Aktivitäten rund um den ganzen Erdball mussten rekonstruiert werden. Erst vor gut einem Jahr wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft übernommen, die nach eingehender Prüfung Anklage erhob. In der 46 Seiten umfassenden Anklageschrift sind die Vorwürfe aufgelistet, letztlich geht es nur um die Frage von Beckers Wohnsitz zwischen 1991 und 1993.

Becker hat den Ermittlungen zufolge von 1991 bis 1993 zwar offiziell im Steuerparadies Monaco, tatsächlich aber in München gelebt. Damit wäre er in Deutschland voll steuerpflichtig gewesen. Die Steuerfahndung soll herausgefunden haben, dass Becker in dieser Zeit dem Fiskus rund 10,4 Millionen Mark (5,3 Millionen Euro) vorenthielt. Die Staatsanwaltschaft hielt bei ihrer Anklageerhebung aber nur den genannten Betrag von knapp 1,6 Millionen Euro für eindeutig strafrechtlich relevant. Bei sonstigen Beträgen ist unklar, ob diese steuerrechtlich zum Beispiel als Rückstellungen anzuerkennen sind.

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