Schon Anfang Januar hatte "Pagesix" berichtet, dass Ghislaine Maxwell, die verurteilte Komplizin von Jeffrey Epstein, sich an die Anwälte des verurteilten Sexualstraftäters Harvey Weinstein gewandt habe, um gegen ihr Urteil in Berufung zu gehen. Lange scheiterte ihr Vorhaben jedoch an fehlenden finanziellen Mitteln, berichtet nun die "Daily Mail", denn Maxwells damaliger Ehemann habe sich geweigert, ihr das benötigte Geld aus einem Treuhandfonds auszuzahlen. Durch eine Scheidung habe Maxwell dieses Problem nun gelöst, heißt es.
Scheidung setzt bei Ghislaine Maxwell finanzielle Mittel frei
Demnach habe sich Ghislaine Maxwell mit Scott Borgerson nach jahrelangem Streit einigen können. Gerüchte über die Scheidung kamen bereits vor mehr als zwei Jahren auf, als erstmals bekannt wurde, dass Maxwell seit 2016 mit Borgerson, einem der Öffentlichkeit bis dato weitgehend unbekannten US-Unternehmer, verheiratet war. Eine der Familie nahestehende Quelle sagte der "Daily Mail", dass Maxwell und ihre Anwälte nun voller Hoffnung seien, gegen die 20-jährige Haftstrafe vorgehen zu können.
Es heißt, Maxwell habe kurz vor ihrer Verhaftung 20 Millionen Pfund in einen Treuhandfonds gelegt und ihrem damaligen Ehemann die Kontrolle darüber überlassen. Kurz darauf habe dieser der Beziehung telefonisch ein Ende gesetzt, während Maxwell im New Yorker Gefängnis auf ihren Prozess wartete. Laut dem Bericht gab es kurz darauf Behauptungen, er wolle dadurch bessere Konditionen bei der Scheidung erzwingen, was Borgerson später zurückwies.
Für Maxwell ergab sich dadurch eine schwierige Situation, denn die Verurteilte benötigte nach dem Schuldspruch dringend Geld, alleine für die Einleitung des Berufungsverfahrens soll es rund eine Million US-Dollar gewesen sein. Ausstehende Anwaltskosten hätten den Kostendruck weiter erhöht.
Anwalt konzentriert sich auf Verfahrensfehler
Die nun geschlossene Scheidungsvereinbarung sehe vor, so die "Daily Mail", dass Maxwell rund 10 Millionen US-Dollar zur Verfügung stehen. Das wolle sie nun in die anstehenden Verfahren stecken und sich unter anderem von Arthur L. Aidala vertreten lassen, der bereits im Januar gegenüber "Pagesix" davon sprach, dass Maxwell während ihrer Haft schlecht behandelt worden sei und der Untersuchungsrichter Fehler gemacht habe.
Das seien auch die Hauptargumente für die anstehende Berufung, heißt es. Aidala wolle klären, "ob der Richter, der den Fall entschieden hat, die richtige rechtliche Entscheidung getroffen hat." Derzeit umfasse die Berufung 30 Seiten und 22.000 Wörter, schreibt die "Daily Mail". Die Anwälte seien nun bis zum 28. Februar damit beschäftigt, sie auf die erlaubte Länge für amerikanische Gerichte zu kürzen.
Anschließend habe der Staat drei Monate Zeit, um darauf zu antworten. Maxwells Anwälte erhalten danach wieder einen Monat, um eine Antwort zu formulieren. Erst dann soll es weitere Anhörungen geben. Die "Daily Mail" spricht davon, dass die Termine zwischen Juli und September liegen könnten.
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