1.115.150,14 Euro: Diese Summe soll Schlagersänger Michael Wendler laut RTL dem Finanzamt in Nordrhein-Westfalen bezahlen. Der Grund: "Mein als Firma geführtes Pferdegestüt wurde vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft", erklärt der Schlagersänger die Forderung. Das Gestüt in Dinslaken ist längst verkauft, wurde laut dem Sänger neun Jahre lang reibungslos steuerlich geführt. Nun sei dem Finanzamt aber aufgefallen, dass durch die neue Einstufung die Steuervorteile entfallen und Steuerrückzahlungen für die vergangenen neun Jahre anstehen.
Michael Wendler zweifelt die Richtigkeit dieses Vorgehens aber an und findet: "Komisch, dass es dem Finanzamt nach neun Jahren in den Sinn kommt, das bis dahin reibungslos steuerlich geführte Gestütsunternehmen rückabzuwickeln!" Die Nachricht sei für ihn erst mal ein Schock gewesen: "Ist 'ne fette Summe, die das Finanzamt fordert." Der Schlagersänger findet nicht, dass er etwas falsch gemacht habe: "Der Steuerberater hat Gewinne immer ganz klar bekundet", erklärt er im Interview.
Michael Wendler legt jetzt Widerspruch ein
Könnte er die Summe denn überhaupt zahlen? "Jegliche Forderung in der Höhe macht Sorgen. Bei mir auch. Aber ich bin ja fleißig", sagt der 47-Jährige. "Und durch meine neue Liebe habe ich auch die Motivation, um Vollgas zu geben in den nächsten Jahren. Ich glaube, das ist alles machbar." Einfach so hinnehmen will Michael Wendler die Forderung aber nicht. Er legt Widerspruch ein. Dennoch muss er das Geld erst einmal aufbringen. Ob er es dann irgendwann zurückbekommt, wird sich zeigen.
Michael Wendler wirft die Forderung auf jeden Fall zurück, wie er sagt: "Wenn man glaubt, man wäre im Reinen und könnte jetzt sein Leben organisieren – bei mir hat sich ja auch einiges getan in letzter Zeit –, dann ist das schon ein Schock."
Quelle:RTL.de
