
Die „Kaninchenfilme“
Für über 20 Jahre wanderten sie in den Giftschrank der DDR: die sogenannten "Kaninchenfilme". In den Jahren 1965/66 haben die DDR-Behörden zwölf Filme aus dem Verkehr gezogen, die gegen die Ziele des Arbeiter- und Bauernstaates verstoßen hätten. Darunter: "Spur der Steine" (1966) mit Leinwand-Legende Manfred Krug (Foto). Der Film wurde im Rahmen der 8. Arbeiterfestspiele der DDR in Potsdam aufgeführt, war anschließend drei Tage in einigen DDR-Kinos zu sehen – und wurde dann aufgrund "antisozialistischer Tendenzen" aus dem Programm genommen. Wie alle der zwölf "Kaninchenfilme" – der verharmlosende Titel geht auf den Streifen "Das Kaninchen bin ich" zurück, der ebenfalls betroffen war – war auch "Spur der Steine" erst nach dem Mauerfall 1989 (wieder-)zusehen. Im letzten Jahr wurde auf der Berlinale eine Retrospektive der verbotenen Filme gefeiert.
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