Anklage wegen Untreue gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger erhoben

Patricia Schlesinger
Patricia Schlesinger
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Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, sowie drei weitere frühere frühere Führungsmitglieder des Senders erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben, wie die Anklagebehörde am Donnerstag in Berlin mitteilte. Neben Schlesinger sind der frühere Verwaltungsdirektor, die damalige juristische Direktorin sowie der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrats des RBB angeklagt.

Der 64-jährigen Schlesinger wirft die Generalstaatsanwaltschaft Untreue in 26 Fällen vor, dem 67-jährigen Verwaltungsdirektor in fünf Fällen, der 53-jährigen juristischen Direktorin in sechs Fällen und dem heute 81-jährigen Verwaltungsratsvorsitzenden in 13 Fällen. In sieben Fällen gehen die Ermittler jeweils von einem besonders schweren Fall aufgrund der "gewerbsmäßigen Begehungsweise" beziehungsweise des besonders hohen Schadens aus.

Hauptsächlich geht es laut Generalstaatsanwaltschaft um die Zahlung sogenannter variabler Vergütungsanteile an Schlesinger und andere Mitglieder der Geschäftsleitung. Laut Anklage wurden diese Vergütungen 2018 auf Initiative des Vorsitzenden des Verwaltungsrats eingeführt. Der Verwaltungsrat sollte dabei laut Anklage bewusst umgangen werden, außerdem sei gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden.

Insgesamt flossen der Anklage zufolge zwischen April 2019 und Juli 2022 rund 933.500 Euro an variablen Vergütungen an Schlesinger, den Verwaltungsdirektor, die juristische Direktorin und weitere Mitglieder der Geschäftsleitung. Mit rund 223.700 Euro bekam Schlesinger demnach die größte Summe für "erreichte Zielvereinbarungen". Einen sachlichen Grund für diese Vergütungen gab es aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht.

Zudem anderen geht es um Zulagen im Zusammenhang mit der Übernahme der ARD-Geschäftsführung. Schlesinger und der Verwaltungsratsvorsitzender sollen - ebenfalls unter Umgehung des Verwaltungsrats - vereinbart haben, dass die juristische Direktorin, der Verwaltungsdirektor sowie vier weitere Mitarbeiter jeweils eine Zulage von 1700 Euro brutto zum regulären Gehalt bekommen.

Insgesamt soll dem RBB dadurch ein Schaden von 122.400 Euro entstanden sein. Dabei soll den beiden bewusst gewesen sein, dass es dafür ebenfalls keinen sachlichen Grund gab, weil die Übernahme der ARD-Geschäftsführung zu den typischen Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zähle, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Auch um eine von Schlesinger und dem Verwaltungsratsvorsitzenden abgeschlossene unzulässige Vorruhestandsregelung für einen ehemaligen Mitarbeiter geht es in der Anklage. Dieser soll seit April 2019 freigestellt sein - und seitdem allein bis August 2025 insgesamt fast 662.600 Euro bekommen haben. Ein weiterer freigestellter Mitarbeiter eines Tochterunternehmens des RBB soll zudem auf Schlesingers Veranlassung hin drei Monate lang knapp 12.300 Euro bekommen haben, obwohl der RBB dazu nicht verpflichtet war.

Auch die unzulässige Abrechnung von Bewirtungs- und Reisekosten wirft die Generalstaatsanwaltschaft Schlesinger vor. So soll sie sich von Mai 2018 bis Mai 2022 in zehn Fällen Kosten für die Bewirtung von Gästen anlässlich privater Abendessen in ihrer Wohnung erstatten haben lassen - insgesamt knapp 4900 Euro. Auch die Kosten in Höhe von knapp 1700 Euro für eine zweitägige private Reise nach London mit ihrem Ehemann soll sie an den RBB weitergereicht haben.

Im Sommer 2022 trat Schlesinger nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern zurück. Das Ermittlungsverfahren wurde unmittelbar danach eingeleitet. Dass es so lange bis zur Anklage dauerte, habe auch mit der erheblichen Menge an Dokumenten und elektronischen Daten zu tun, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Rund 474 Gibabyte wurden von den Ermittlern demnach gesichtet und ausgewertet.

AFP