Das BSW war zuvor in Karlsruhe mit zwei Verfassungsklagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des Bundeswahlrechts gescheitert, das Gericht verwarf sie als unzulässig. Das BSW hatte das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln beklagt. Die Partei war bei der Bundestagswahl mit 4,98 Prozent äußert knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert und hatte damit den Parlamentseinzug verpasst.
Das Bundesverfassungsgericht habe "keine Aussage getroffen über die Frage, ob wir einen Anspruch auf Neuauszählung haben oder nicht", sagte Mohamed Ali. Es habe außerdem festgestellt, dass es die Möglichkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gebe, sofern der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags nicht in angemessener Frist über den Wahleinspruch des BSW entscheide. "Dass dieser Ausschuss nach wie vor nicht einmal konstituiert ist, ist untragbar", sagte die BSW-Chefin AFP.
Die Partei bleibe dabei: Nach eigenen Recherchen sei es "überwiegend wahrscheinlich, dass wir bei einer Neuauszählung tatsächlich im Bundestag wären", sagte Mohamed Ali.