Die meisten der Afghaninnen und Afghanen kamen den Angaben zufolge über das Bundesaufnahmeprogramm. Das betrifft 74 Menschen - 22 als besonders gefährdet eingestufte sogenannte Hauptpersonen und 52 Familienangehörige. Vier Hauptpersonen und zehn Familienangehörige kamen über die Menschenrechtsliste, 38 weitere über ein Überbrückungsprogramm. Mit dem sogenannten Ortskräfteprogramm wurden ein Afghane sowie fünf Mitglieder seiner Familie nach Deutschland gebracht.
25 weitere Menschen, die ursprünglich für den Flug vorgesehen waren, durften das Flugzeug nicht betreten. Grund dafür war, dass "die Bundespolizei auf mögliche Unstimmigkeiten der Dokumente hingewiesen hat", wie ein Sprecher sagte. "Das zeigt, dass strikte Überprüfungen erfolgen und die Prüfmechanismen konsequent umgesetzt werden." Wenn vor Abflug keine abschließende Klärung der Personalien möglich sei, werde "als Vorsichtsmaßnahme die Ausreise zurückgestellt". Diese Fälle würden nun zwischen den beteiligten Behörden erneut geprüft.
Zuletzt hatte Deutschland am 25. Februar - also zwei Tage nach der Bundestagswahl - 155 Menschen aus Afghanistan über einen Charterflug aufgenommen. Mehr als die Hälfte von ihnen kam damals nach Regierungsangaben über das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan in die Bundesrepublik.