Derzeit werden die französischen Abgeordneten nach einem Mehrheitswahlrecht in zwei Runden gewählt. Das bedeutet, dass in jedem Wahlkreis nur einer gewinnt und die Stimmen für die übrigen Kandidaten nicht gewertet werden. Dies kann kleinere Parteien benachteiligen. So hatte der RN 2017 etwa 13 Prozent der Stimmen bekommen, aber nur acht der 577 Sitze. Hätte das Verhältniswahlrecht gegolten, hätte der RN damals 75 Abgeordnete in die Nationalversammlung schicken können.
Ein Verhältniswahlrecht hätte eine gerechtere Sitzverteilung zur Folge. Die Abgeordneten wären jedoch weniger an ihren jeweiligen Wahlkreis gebunden, und sie wären nicht mehr gleichmäßig über das Land verteilt. Daher sind auch Mischformen im Gespräch.
Präsident Macron hatte bereits früher gefordert, 15 Prozent der Sitze nach dem Verhältniswahlrecht zu bestimmen. Bislang zeichnet sich bei dem Thema jedoch kein Konsens der Parteien ab, die teils auch intern unterschiedliche Positionen vertreten.