Dort schrieb der Angeklagte in längeren Beiträgen zweimal eine verbotene Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) auf. Er habe gewusst, dass dies strafbar sei, erklärte das Gericht. Der 64-Jährige habe zugegeben, die Beiträge verfasst zu haben. Das sei ein "pädagogischer Trick" gewesen, argumentierte er den Angaben zufolge vor Gericht.
Dieses folgte aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 130 Euro, also insgesamt 10.400 Euro. Der Angeklagte habe die Parole bagatellisiert und enttabuisiert sowie salonfähig machen wollen, erklärte es.
Der Mann war demnach zuvor bereits in einem anderen Fall wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das neue Urteil will er dem Gericht zufolge in der nächsten Instanz vorgehen.