darf mein arbeitgeber mir einen änderungsvertrag machan ohne mein einverstäntnis???
Antworten (1)
Da es zunächst einmal eine Kündigung ist (auch wenn es gleichzeitig mit einem Angebot eines neues Arbeitsvertrags gekoppelt ist), stehen Dir bei einer Änderungskündigung alle Rechte zu wie bei einer "normalen" Kündigung. Wenn das Angebot des neuen Arbeitsvertags für Dich interessant ist, spricht natürlich nichts dagegen, die Änderungskündigung anzunehmen.