Hauptverhandlung wegen einspruch
hallo,
ich habe eine beleidigung gegen eine person ausgesprochen die mich wiederum angezeigt hat, wegen beleidung.
ich habe einen strafbefehl in höhe von 600 euro bekommen, gegen den ich einen eingeschränkten einspruch erhoben habe zwecks der höhe.
jetzt habe ich einen termin zur hauptverhandlung bekommen, der sehr ungünstig liegt.
meine frage:
im schreiben des amtsgerichts steht nur der tatvorwurf und der termin. kann ich aber trozdem widerspruch gegen meinen einspruch einlegegen?
ich habe eine beleidigung gegen eine person ausgesprochen die mich wiederum angezeigt hat, wegen beleidung.
ich habe einen strafbefehl in höhe von 600 euro bekommen, gegen den ich einen eingeschränkten einspruch erhoben habe zwecks der höhe.
jetzt habe ich einen termin zur hauptverhandlung bekommen, der sehr ungünstig liegt.
meine frage:
im schreiben des amtsgerichts steht nur der tatvorwurf und der termin. kann ich aber trozdem widerspruch gegen meinen einspruch einlegegen?
Antworten (3)
Ich bin verwirrt....also du willst Widerspruch gegen deinen Einspruch einlegen? ...also....deinen Einspruch zurückziehen? Das ist möglich allerdings wäre das dann ein Schuldeingeständnis und würde dich 600Euro kosten. Eventuell zusätzlich bereits angefallener Kosten des Prozesses (Einladung von Zeugen o.ä.). Die Hauptkosten, die bei einer Verhandlung anfallen würden fallen hierbei aber nicht an.
Nicht nur PorterC ist jetzt verwirrt, Gast auch.
Du kannst einen neuen Termin beantragen. Du kannst ja sicherlich belegen, warum du den anberaumten Termin nicht wahrnehmen kannst.
Etwas verstehe ich aber nicht: Du bist nicht gegen die Geldstrafe, sondern nur gegen die Höhe. Wenn du jetzt in eine Hauptverhandlung gehst, und dort ergeht ein Urtei gegen dich, bist du vorbestraft. Willst du das riskieren? Und warum hast du keinen Anwalt?
Du kannst einen neuen Termin beantragen. Du kannst ja sicherlich belegen, warum du den anberaumten Termin nicht wahrnehmen kannst.
Etwas verstehe ich aber nicht: Du bist nicht gegen die Geldstrafe, sondern nur gegen die Höhe. Wenn du jetzt in eine Hauptverhandlung gehst, und dort ergeht ein Urtei gegen dich, bist du vorbestraft. Willst du das riskieren? Und warum hast du keinen Anwalt?
Was du noch vergessen hast zu erwähnen bh_roth: Wenn ein Urteil gegen ihn ergeht werden ihm auch die Prozesskosten in Rechnung gestellt, was die 600Euro bei Weitem übertreffen dürfte.