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M_mitz421

Kennt sich jemand mit Standardmietverträgen aus? Reicht es, wenn einfach Sachen durchgestrichen werden? Sind sie dann trotzdem gültig?

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Antworten (5)
Highspeed
So lange damit niemand gegen die guten Sitten verstößt und beide damit einverstanden sind ist alles ok. Sollte Dir etwas nicht passen, dann wirst Du Dir eine andere Wochnung suchen müssen.
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Blaue_Fee
Solange beide Vertragsexemplare die gleiche Version haben, ist alles okay. Vorsichtshalber würde ich in solchen Fällen auch beide Ausfertigungen jeweils von beiden Parteien unterschreiben lassen.
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Schnuller65
Standartmietverträge sind doch gerade darauf ausgelegt, dass man nicht zutreffende Passagen einfach durchstreichen kann. Durch die Unterschriften seitens des Vermieters und des Mieters werden diese Verträge rechtskräftig. Da beide Parteien jeweils ein beiderseitig unterschriebenes Vertragsexemplar erhalten, kann auch nachträglich nichts geändert werden.
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MartinneSync
Meines Wissens reicht das Durchstreichen verschiedener Punkte nicht aus. Wenn ich richtig informiert bin, dann mußt du handschriftlich einen Vermerk daneben setzen, der aussagt, dass dieser Punkt nicht zutreffend und deshalb nicht wirksam ist. Durchstreichen könnte im nachhinein schließlich jeder!
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Amely Berger
Ich denke nicht, dass du durch einfaches Durchstreichen Passagen nicht mehr gültig werden. Meines Wissens kannst du nur das gesamte Dokument durchstreichen, damit es nicht gültig ist. Ansonsten kannst du leicht eine Urkundenfälschung begehen. Ich würde den Vertrag mit deinem Vermieter besprechen und ihn neu schreiben lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
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