sturz in einem öffentlichen cafe, verjährungszeit für schadenersatzklage
Antworten (1)
Nach § 195 BGB verjähren Schadensersatzansprüche in drei Jahren. Die Frist für die Verjährung von Schmerzensgeld beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem sich der Schaden ereignet hat und der Geschädigte erfahren hat, wer der Schädiger war, § 199 BGB.
Ansprüche an eine Haftpflichtversicherung können aber in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre geltend gemacht werden, und in Sachen Verletzungen finde ich viele unterschiedliche Aussagen zu den Verjährungsfristen. Wende dich an einen Anwalt, der muss die Klage ohnehin einreichen.
Ansprüche an eine Haftpflichtversicherung können aber in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre geltend gemacht werden, und in Sachen Verletzungen finde ich viele unterschiedliche Aussagen zu den Verjährungsfristen. Wende dich an einen Anwalt, der muss die Klage ohnehin einreichen.