Die Zahl der "Schatzsucher" ist in den kommenden Jahren enorm gestiegen. Sich mit einem Metalldetektor auf die Suche nach wertvollen Metallen und Relikten aus früheren Epochen zu machen, ist für manche Menschen ein beleibtes Hobby – auch wegen des wirtschaftlichen Anreizes. Um dem entgegenzuwirken, gilt in fast ganz Deutschland das sogenannte Schatzregal: Der Fund gilt als Eigentum des jeweiligen Bundeslandes. Nur in Bayern galt bisher das Prinzip der Hadrianischen Teilung, wonach die Hälfte des Fundes an den "Schatzsucher" und die andere Hälfte an den Eigentümer des Grundstücks geht. Das machte die Jagd nach wertvollen Relikten im Freistaat besonders lukrativ.
"In Bayern beobachten wir mittlerweile einen richtigen Grabungstourismus", zitiert die "Süddeutsche Zeitung" Matthias Pfeil, den Generalkonservator des Landesamts für Denkmalpflege. In einigen Fällen transportieren die Raubgräber ihre Funde absichtlich nach Bayern, um dann zu behaupteten, die antiken Stücke dort gefunden zu haben, berichtet das Blatt weiter. Schätzungen zufolge werden dem Boden jährlich mehr als eine Million relevanter Funde entnommen, offiziell gemeldet werde aber nur ein Bruchteil davon. Im Jahr 2018 lag die Zahl bei 2500.
Ausgrabungsfunde gehören dem Freistaat Bayern
Laut Pfeil seien die Bodenschätze "oft die einzige Quelle, um Geschichte zu rekonstruieren". Doch der Grabungstourismus zerstört den wissenschaftlichen Wert der historischen Stücke. Einerseits ist der Fundort nicht mehr zuzuordnen, andererseits ist der Zusammenhang des Fundes nicht mehr zu erkennen. Um der "systematischen Ausplünderung" – wie Archäologen es nennen – Herr zu werden, hat die Bayerische Regierung eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen und damit die Einführung des Schatzregals.
Staatskanzleichef Florian Herrmann spricht von einer "Verbesserung des Denkmalschutzes". Ausgrabungsfunde sollen künftig an den Freistaat gehen. Dieser kann das Eigentumsrecht an die jeweilige Gemeinde abtreten. Somit sollen die Relikte am Fundort bleiben können. Wie der "Bayerische Rundfunk" berichtet, gehen die "Schatzsucher" aber nicht leer aus: Sie sollen eine Belohnung erhalten. "Für Grundstückseigentümer ist ein Ausgleichsanspruch vorgesehen", heißt es im aktuellen Kabinettsbericht.
Gesetzesänderung soll "unsachgemäßes Herumgraben" verhindern
Zudem ist es in Bayern künftig verboten, mit Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern zu suchen. Nach Schätzungen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege sind auf den Feldern und Äckern in Süddeutschland mittlerweile doppelt so viele Menschen mit Metallsonden unterwegs wie noch vor 15 Jahren. Mit der Neuregelung soll laut Staatskanzleichef verhindert werden, dass Menschen auf der Suche nach Schätzen "unsachgemäß herumgraben und Schäden anrichten". Ausnahmen wird es für berechtige berufliche Zwecke geben.
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Die "Süddeutsche Zeitung" bezeichnet die Reform als "durchaus dringlich". Bei großen Baumaßnahmen seien eine Vielzahl von archäologischen Funden zu erwarten. Ohne rechtliche Handhabe sei die Ausplünderung von Bodendenkmälern kaum zu verhindern.
Quellen: "Bayerischer Rundfunk", "Süddeutsche Zeitung"