Nach dem Tod seines Onkels im Jahr 2011 hatte ein 51-jähriger Hartz IV-Empfänger aus Emden Immobilien im Wert von 120.000 Euro und Wertpapiere in Höhe von 80.000 Euro geerbt. Anstatt davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, brachte der Mann das Geld innerhalb von zwei Jahren in einer Kneipe durch. Vor Gericht gab er als Grund eine Alkoholkrankheit an. Allein 60.000 Euro habe er verschenkt, um "zu gefallen".
Notlage "grob fahrlässig selbst herbeigeführt"
Das Landgericht Niedersachsen-Bremen errechnete, dass ein nicht erwerbstätiger, durchschnittlicher Mann von dem Geld sieben Jahre und sieben Monate hätte leben können. Bei diesem Verhalten hätte ihm klar sein müssen, dass er in kurzer Zeit wieder finanzielle Mittel benötigt und sich deshalb um einen Job bemühen muss, so das Gericht. Das tat er aber nicht. Weil er also seine Notlage grob fahrlässig selbst herbeigeführt hatte, urteilte das Gericht, dass kein Anspruch mehr auf Hartz IV besteht.
Quelle: "Nordwest Zeitung"