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Unerlaubtes Tracking 210 Millionen Euro: Facebook und Google in Frankreich zu hohen Strafen verurteilt

Die Logos von Facebook und Google sind auf dem Bildschirm eines Smartphones zu sehen
Nur ein Klick und Cookies sind angenommen – das Ablehnen ist deutlich komplizierter. Deshalb müssen Facebook und Google jetzt hohe Strafen zahlen.
© Denis Charlet / AFP
Die französische Datenschutzbehörde hat Facebook und Google zu Strafen von insgesamt 210 Millionen Euro verurteilt. Die Unternehmen würden es ihren Kunden zu umständlich machen, sogenannte Cookies abzulehnen.

Teures Urteil für zwei Tech-Giganten: Weil sie die Privatsphäre ihrer Kunden zu wenig respektierten, hat die  französische Datenschutzbehörde hohe Strafen gegen die Konzerne Google und Facebook verhängt. Google müsse 150 Millionen Euro Strafe zahlen, Facebook 60 Millionen Euro, teilte die Behörde (Cnil) in Paris mit. 

Konkret geht es um die umständliche Prozedur, um beim Besuch von Websites das Speichern sogenannter Cookies zu verhindern. Die kleinen Datenpakete enthalten beispielsweise Informationen, wonach jemand auf Google gesucht hat, um anschließend gezielte Werbung im Netzwerk Facebook zu ermöglichen. 

Google gelobt Besserung

Google teilte mit, seine Vorgehensweise anpassen zu wollen. "Aus Respekt vor den Erwartungen der Nutzer (...) werden wir das entsprechend ändern und mit der Datenschutzbehörde zusammenarbeiten", heißt es in einer Stellungnahme, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.

Die Datenschutzbehörde bemängelt, dass die Annahme von Cookies mit einem einzigen Klick möglich sei, das Abschalten jedoch mehrere Klicks erfordere. Bei Facebook müsse zum Abschalten sogar auf ein Feld geklickt werden, das "Cookies akzeptieren" heiße und daher missverständlich sei. 

Facebook und Google haben drei Monate Zeit, um ihre Seiten anzupassen

Es ist die höchste Strafe, die die Datenschutzbehörde je verhängt hat. Die beiden Internet-Unternehmen haben nun drei Monate Zeit, um ihre Prozesse anzupassen. Anschließend fielen 100.000 Euro für jeden Tag Verspätung an, hieß es weiter. 

Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass für Verfahren wegen Datenschutzverstößen jeweils die Behörde des Staates zuständig ist, in dem sich der Hauptsitz der Firma befindet. 

pgo AFP

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