Anzeige
Anzeige

Das Impfausweis-Dilemma Wer einen gefälschten Impfpass vorlegt, macht sich strafbar – wer anzeigt möglicherweise aber auch

In der U-Bahn werden neben den Fahrkarten auch die Impfausweise kontrolliert
"Den gelben Schein, bitte": Neben den Tickets werden im öffentlichen Nah- und Fernverkehr auch dei Impfausweise kontrolliert.
© Daniel Bockwoldt / DPA
Bei den Ermittlungen gegen Impfpass-Betrüger steht sich der Bund selbst im Weg. Nur selten werden gefälschte Impfpässe von Apothekern angezeigt. Der Grund: Sie verletzen damit womöglich ihr Berufsgeheimnis. Um die Rechtslage muss sich das Gesundheitsministerium kümmern.

Seit die Corona-Impfung angelaufen ist, boomt auch das Geschäft mit gefälschten Impfpässen. Erst am Freitag meldete die Polizei einen Fund bei einem bekannten Reichsbürger im schwäbischen Memmingen. Die Beamten stellten 500 Blanko-Impfpässe sicher. Außerdem fanden sie drei gefälschte Stempel vom Impfzentrum in Baden-Württemberg. Ähnliches ereignete sich zuletzt in Nürnberg. Dort fanden die Beamten 400 gefälschte Impfausweise und Tausende Chargenaufkleber für Corona-Impfstoffe. Mindestens 34 Kunden des 31-jährigen Betrügers sollen in Apotheken der Region versucht haben, mit gefälschten Pässen ein digitales Impfzertifikat zu bekommen, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mitteilte. Mehreren Medienberichten zufolge soll zuletzt ein Arzt aus Neumünster seinen Impfausweis gefälscht haben.

Dass nicht nur anonyme Bürger von diesem Geschäft profitieren, zeigt auch ein Fall aus Bremen. In dem gelben Dokument des Fußball-Coaches von Werder Bremen, Markus Anfang, waren zwei Impftermine eines Kölner Impfzentrums eingetragen. Die stellten sich jedoch als Fake heraus. Aufgeflogen war Anfang deshalb, weil die Impfung laut Kassenärztlicher Vereinigung, die das Kölner Impfzentrum betreibt, nicht im EDV-System gelistet war. Zudem stellte sich heraus, dass die angegebene Chargennummer des Impfstoffs nie verimpft wurde und Anfang am Tag des vermeintlichen Impftermins nicht in Köln, sondern bei einem Auswärtsspiel in Würzburg gewesen sei.

Hohe Dunkelziffer bei Fälschungen wegen unklarer Rechtslage

Die Liste der Vorfälle ließe sich noch weiter fortführen, wie eine Umfrage des Portals "Business Insider" unter den Landeskriminalämtern zeigt. Demnach laufen derzeit 6543 Ermittlungsverfahren gegen Betrüger. Aus den Bundesländern Niedersachsen und Baden-Württemberg meldeten die Behörden dem Bericht zufolge Fälle im "oberen dreistelligen Bereich".

Wer gefälschte Impfpässe in Umlauf bringt oder diese vorlegt, macht sich seit Ende November in Deutschland strafbar. Fälscher müssen mit einer Geld- oder Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Wer beim Vorlegen eines gefälschten Dokumentes erwischt wird, dem droht ebenfalls eine Geld- oder eine einjährige Freiheitsstrafe.

Als wäre die Zahl der Ermittlungen nicht schon hoch genug, gehen die Landeskriminalämter laut dem Medienbericht von einer noch höheren Dunkelziffer aus. Der Grund: Die meisten Impfpass-Fälschungen werden nicht angezeigt – auch dann nicht, wenn sie erkannt werden. Am häufigsten werde von Apothekern Anzeige erstattet. Allerdings fürchten viele von ihnen, sich dadurch selbst strafbar zu machen. Wie Ärzte unterliegen auch Apotheker der Schweigepflicht. Rechtlich ist bisher unklar, ob sie durch eine Anzeige ihr Berufsgeheimnis verletzen.

Gleichzeitig ist es Apothekern verboten, ein Impfzertifikat auszustellen, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass es sich um eine Fälschung handelt. Andernfalls machen sie sich nach §75a Infektionsschutzgesetz ebenfalls strafbar. Es handelt sich dabei nicht um Beihilfe, sondern um eine eigene Straftat. Umgekehrt bedeutet das: Entgeht einem Apotheker ein gefälschter Impfpass, weil dieser nicht genau geprüft wurde, dann macht er sich nicht strafbar. Sollte ein gefälschtes Dokument vorgelegt werden, sind Apotheker zudem nicht dazu verpflichtet, aktiv zu werden, also die Fälschung anzuzeigen. Den Kunden dann wieder wegzuschicken, ist erlaubt.

Impfpässe einfacher kontrollieren

Laut "Business Insider" ist das juristische Problem in den Ländern bekannt. Dem Bericht zufolge raten die Gesundheitsämter Apothekern, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor sie einen gefälschten Impfpass melden. Andere sehen den Bund in der Pflicht. Zuständig ist das Bundesgesundheitsministerium. Dieses hatte der ARD zuletzt mitgeteilt, sich mit diesem Problem zu beschäftigen.

Damit gefälschte Impfpässe schneller erkannt werden, können Apotheker seit Donnerstag die Chargennummer der Impfungen mit einer Software direkt online abfragen, wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) mitteilte. Bisher konnten die Apotheken nur überprüfen, ob die Impfausweise vollständig und plausibel sind und zur richtigen Person gehören. "Mit der Chargenprüfung steht den Apotheken nun ein weiteres wirksames Instrument zur Verfügung, um Kriminelle und Urkundenfälscher zu stoppen", sagte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. Damit wird es für Fälscher und deren Kunden schwieriger, ein digitales Impfzertifikat zu erhalten.

Quellen: Business Insider, Apotheke adhoc, Landeskriminalamt NRW, "Tagesspiegel", Buten un binnen, DPA, AFP

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel