Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig verkündet am Donnerstagnachmittag eine Entscheidung zur Strafbarkeit gefälschter Coronabescheinigungen im Impfpass. Es geht um die Frage, ob es bis zur Nachschärfung der entsprechenden Gesetzesregelung im November 2021 eine Strafbarkeitslücke gab und Impfpassfälschungen bis dahin nicht geahndet werden können.