Inwieweit fallende Inzidenzen in den kommenden Wochen für Lockerungen der Corona-Maßnahmen sorgen, dürfte regional unterschiedlich ausfallen. Bundesweit greifen dagegen im Juni der Wegfall der Impfpriorisierung und der erwartete Start der Kinderimpfungen. Und auch abseits von Corona gibt es einige Änderungen für Verbraucher, Bahnfahrer und Internetnutzer. Wichtige Änderungen im Überblick:
Lockerungen der Corona-Maßnahmen
Setzt sich der aktuelle Trend fort, dürften im Juni viele Kreise stabile Sieben-Tages-Inzidenzen von unter 50 oder sogar 35 erreichen. Das würde regional weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bedeuten. Die Außengastronomie hat vielerorts wieder geöffnet, auch Sport, Kulturveranstaltungen und andere Freizeitangebote werden zunehmend möglich. Zudem entspannt sich die Lage für Eltern und Kinder: In NRW beispielsweise gehen die Kitas ab 7. Juni wieder in den Normalbetrieb, die meisten Schulen nehmen schon in der kommenden Woche den Präsenzunterricht wieder auf.
Impfpriorisierung fällt weg
Am 7. Juni endet bundesweit die Impfpriorisierung für alle zugelassenen Corona-Impfstoffe. Von diesem Tag an darf sich jeder in einem Impfzentrum, in einer Arztpraxis oder vom Betriebsarzt impfen lassen. Für Astrazeneca und Johnson & Johnson ist die Priorisierung bereits aufgehoben, ab dem genannten Datum gilt das auch für die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna. Allerdings: Da der Impfstoff weiter knapp ist und zudem viele Zweitimpfungen anstehen, könnte es für viele noch wochenlang dauern, bis sie tatsächlich einen Termin bekommen.
Kinderimpfungen starten
Auch alle Kinder ab 12 Jahren sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 7. Juni um einen Impftermin bemühen dürfen. Bislang ist der Biontech-Impfstoff ab 16 Jahren zugelassen, die übrigen erst ab 18 Jahren. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA gab aber am Freitag grünes Licht für Kinderimpfungen mit Biontech in der Altersgruppe von 12 bis 15 Jahren. Die formale Zulassung der EU-Kommission wird nun zeitnah erwartet. Sofern diese erfolgt, können die Kinderimpfungen auch ohne allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) in Deutschland starten. Die Stiko hatte angedeutet, die Impfung möglicherweise nur für vorerkrankte Kinder zu empfehlen.
Digitaler Impfpass
Bislang werden die Corona-Impfungen noch im gelben Impfheft aus Papier oder auf einem separaten Zettel bestätigt. Geplant ist ein digitaler Impfnachweis, der sich auf dem Smartphone speichern lässt und so leichter mitgeführt werden kann – auch etwa beim Urlaub im EU-Ausland. Die Technik wird derzeit getestet und soll möglichst ab Ende Juni offiziell eingeführt werden.
Außerdem: Um gegen gefälschte Impfpässe vorzugehen, hat der Bundesrat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das für den Fälscher bis zu zwei Jahre Haft und für den Nutzer der Fälschung bis zu einem Jahr Haft vorsieht.
Höhere Ausbildungsprämie
Die Corona-Pandemie setzt dem Ausbildungsmarkt zu. Ab dem 1. Juni erhalten Betriebe stärkere finanzielle Anreize, trotz coronabedingter Probleme Ausbildungsplätze anzubieten. Für jeden Ausbildungsplatz können Betriebe, die weniger als 500 Mitarbeiter haben, dann bis zu 6000 Euro Prämie bekommen – doppelt soviel wie bisher.
Entschädigung bei Bahn-Verspätungen
Wer wegen einer verspäteten Bahnfahrt Anspruch auf Entschädigung hat, kann diese künftig leichter eintreiben. Ab dem 1. Juni können betroffene Bahnfahrer den Antrag auch online auf bahn.de oder über die Bahn-App einreichen und müssen nicht mehr ins Service-Center laufen. Wie bisher gilt: Ab einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden 50 Prozent.
Google streicht kostenlosen Foto-Speicherplatz
Wer "Google Photos" nutzt, um seine Bilder in der Cloud zu speichern, konnte das bei bestimmten Qualitätsstufen bislang unbegrenzt kostenlos tun. Vom 1. Juni an gilt ein fixes Limit von 15 Gigabyte – wer mehr Fotos speichern will, muss bezahlen. Nur Nutzer von Googles Pixel-Smartphone sind ausgenommen.
Neue Nutzungsbedingungen auf Youtube
Youtube ändert zum 1. Juni seine Nutzungsbedingungen. Diese berechtigen die Plattform fortan, bei jedem Video Werbung zu schalten und nicht nur bei den Kanälen, die sich für das Youtube-Partnerprogramm angemeldet haben. Wer werbefreie Videos hochladen will, hat also schlechtere Karten. Außerdem wird in den neuen Bedingungen explizit festgehalten, dass niemand ohne Einwilligung der Betroffenen Daten zur Gesichtserkennung erheben darf.
Grundsatzurteil zu Ärger am Gartenzaun
Am 11. Juni verkündet der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zu einem Klassiker unter den Nachbarschaftsstreitigkeiten: Darf ein Grundstücksbesitzer die Zweige eines Baumes abschneiden, die vom Nachbarn zu ihm herüberwachsen? Im konkreten Fall geht es um die Äste einer 40 Jahre alten Schwarzkiefer in Berlin.