In Halle hat sich ein Mann in der Zelle erhängt, der nur im Gefängnis saß, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Zeit, über den Sinn von "Ersatzfreiheitsstrafen" nachzudenken.
Als die Justizvollzugsbeamten vor einigen Tagen die Zellentür im Gefängnis "Roter Ochse" in Halle aufschlossen, kam für den 42-jährigen Häftling jede Hilfe zu spät. Er hatte sich erhängt. Er war im Gefängnis, weil er eine Eratzfreiheitsstrafe absitzen sollte. Das bedeutet: Er war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, zahlte nicht und kam ins Gefängnis. Im November wäre er entlassen worden. Über seine Motive kann derzeit nur spekuliert werden. Saß er das erste Mal ein? Erhängte er sich, weil er den Schock darüber nicht verkraftete? Hatte er andere Gründe?