Die islamfeindliche "Bürgerbewegung pro Köln" darf nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes auch weiterhin im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz erwähnt werden. Die Organisation wird in den letzten Berichten in den Rubriken "Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle" und "Rechtsextremismus" genannt.
In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied die 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes, es dürfe auch über Verdachtsfällen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen berichtet werden. Die "Bürgerbewegung pro Köln" wolle Zuwanderer bestimmter Volks- und Religionsgruppen bewusst herabsetzen und damit bestimmten Personen die Menschenwürde absprechen.
Die "Bürgerbewegung pro Köln" hatte das Bundesinnenministerium auf dem Klageweg verpflichten wollen, die Verfassungsschutzberichte für die Jahre 2008 und 2009 nicht mehr zu verbreiten. Auch im nächsten Verfassungsschutzbericht muss nach dem Berliner Richterspruch nichts verändert werden. Gegen das Urteil ist noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Die islamfeindliche Initiative ist mit ihrer Kampagne gegen einen Moscheebau in Köln über das Rheinland hinaus bekanntgeworden. Mitglieder dieses Vereins waren 2005 maßgeblich an der Gründung der rechtspopulistischen "Bürgerbewegung Pro Deutschland" beteiligt. Im vergangenen Juni wurde ein Berliner Landesverband gegründet, der zur Abgeordnetenhauswahl 2011 antreten will.