Verfassungsschutzbericht

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Reichs- und DDR-Flaggen bei rechtextremer Demonstration

Verfassungsschutzbericht: Zahl der Extremisten und Gewaltbereiten 2024 gestiegen

Die Zahl der verfassungsfeindlichen Extremisten ist im vergangenen Jahr erneut angestiegen - das gilt sowohl für den Rechtsextremismus als auch für den Linksextremismus und den Islamismus. "Die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands ist fast täglich Angriffen ausgesetzt", erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag zur Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts. Dazu zählten neben Gewalttaten und Bedrohungen auch Sabotage, Spionage und Desinformation durch ausländische Geheimdienste.
Reichs- und DDR-Flaggen bei rechtextremer Demonstration

Bundesregierung stellt Verfassungsbericht für das Jahr 2024 vor

Die Bundesregierung stellt am Dienstag (11.00 Uhr) den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vor. Darin bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz vor allem verfassungsfeindliche Entwicklungen sowie extremistische Gruppierungen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und der stellvertretende Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Sinan Selen, präsentieren den Bericht bei einer Veranstaltung in der Berliner Bundespressekonferenz.
Joachim Herrmann

Verfassungsschutzbericht: Bayerns Innenminister Herrmann sieht verschärfte Lage

Die Gefährdungslage in Bayern hat sich nach den Worten von Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) "spürbar verschärft". Die innere Sicherheit werde "in einem bisher nicht bekannten Ausmaß auf den Prüfstand gestellt", erklärte Herrmann am Freitag zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2024. Die Gefahr durch Islamismus ist dem Bericht zufolge so hoch wie lange nicht. Russische Akteure versuchten außerdem, Desinformation und Propaganda zu verbreiten.
AfD-Logo

Verfassungsschutzbericht mit Aussagen über AfD muss nicht korrigiert werden

Das Bundesinnenministerium muss den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD weiterhin nicht korrigieren. Die in dem Bericht getroffenen Aussagen zu einem bestehenden Extremismuspotenzial in der Partei sind nicht zu beanstanden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag mitteilte. (Az.: 1 S 18/24).