Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden einer Burschenschaft und eines Frauenverbands gegen ihre jeweilige Erwähnung in Verfassungsschutzberichten abgewiesen. Nach den am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen reichen engere Kontakte zu verfassungsfeindlichen Organisationen dafür aus. Konkret geht es um die rechte Burschenschaft Frankonia Erlangen und den linken Frauenverband Courage. (Az: 1 BvR 98/21 und 1 BvR 564/19)