Holger Arppe verurteilt Ex-AfD-Landeschef muss wegen Volksverhetzung 2700 Euro zahlen

Im Jahr 2010 veröffentlichte der ehemalige AfD-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern einen volksverhetzenden Kommentar im Internet. Nun wurde Holger Arppe verurteilt - vorbestraft ist er nicht.

Wegen eines volksverhetzenden Kommentars im Internet hat das Amtsgericht Rostock den früheren AfD-Landesvorsitzenden in Mecklenburg-Vorpommern, Holger Arppe, zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass Arppe im Jahr 2010 den Beitrag, den es als menschenverachtend bewertete, in einem Internetforum veröffentlicht hatte. Er hatte darin die britischen Inseln als einen Ort bezeichnet, der für die in der EU lebenden Muslime als Quarantäne-Insel benützt werden könne. Mit der Verurteilung zu 90 Tagessätzen à 30 Euro ist Arppe nicht vorbestraft. Der Richter sprach von einer Warnung.

Ein weiterer Kommentar aus dem Jahr 2009 wurde von dem Richter als nicht volksverhetzend bezeichnet. Die Verteidigung hatte während des Prozesses betont, dass die Urheberschaft Arppes für die Kommentare nicht bewiesen wurde. Es sei problemlos möglich, Mail-Accounts zu hacken und im Namen anderer Beiträge zu verfassen. Der Richter zeigte sich aufgrund der Indizien aber "hinreichend sicher", dass Arppe der Urheber des Kommentars war. Dazu gehöre auch die Wortwahl der Beiträge.

DPA
mka/DPA

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos

Mehr zum Thema