"BSI-Affäre" Einstweilige Verfügung: Jan Böhmermann siegt vor Gericht gegen Julian Reichelt

Jan Böhmermann lachend
Im Oktober 2022 löste Jan Böhmermann mit seiner Sendung  ZDF Magazin Royale die "BSI-Affäre" aus
© Henning Kaiser/ / Picture Alliance
Eine Folge von Jan Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" aus dem Oktober 2022 stieß die "BSI-Affäre" an. Dies nahmen Ex-Bild-Chef Julian Reichelt und sein Nachrichtenportal "Nius" zum Anlass, um Unterstellungen über Böhmermann, das Redaktionsteam und das Innenministerium zu verbreiten.

Jan Böhmermann hat über seine Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt und das Nachrichtenportal "Nius" erwirkt. Hintergrund hierfür sind zwei Artikel von "Nius" sowie eine Folge des Youtube-Formats "Achtung, Reichelt",  in welcher Unterstellungen gegenüber dem Bundesinnenministerium, dem ZDF und Jan Böhmermann geäußert wurden. Die einstweilige Verfügung soll den Branchenmagazinen "DWDL" und "Legal Tribune Online" sowie dem "Spiegel" vorliegen.

Im Oktober 2022 hatte das "ZDF Magazin Royale" in einer Folge die mutmaßliche Russlandnähe des damaligen Chefs des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, thematisiert. Wenige Tage nach der Ausstrahlung setzte ihn Innenministerin Nancy Faeser ab und entband ihn von seinen Aufgaben. Mittlerweile fordert Schönbohm 100.000 Euro Entschädigung vom ZDF.

Gericht: "Rechtswidrig erweckter" Verdacht über Böhmermann 

Die Folge nahmen "Nius" und Julian Reichelt als Anlass für zwei Artikeln und ein Video. In ihnen erweckten sie den Eindruck, dass Staatssekretäre oder Personen aus dem Umfeld der Bundesinnenministerin an der "ZDF Magazin Royale"-Folge mitgewirkt, die Redaktion mit brisanten Informationen versorgt – oder die Sendung sogar veranlasst hätten. Diese und weitere Äußerungen hat nun das Landgericht Hamburg untersagt.

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Jan Böhmermann sorgt immer wieder nicht nur für Lacher, sondern auch für Diskussionen. Anders als in seinen Shows, hält er sich in seinem Privatleben aber bedeckt. 
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Auch die Aussage, dass eine bestimmte Frau mit Verbindungen zum Innenministerium ein Teil des ZDF Magazin Royale-Redaktionsteams sei. "Diese Behauptung ist unstreitig unwahr", so das Gericht. Die Behauptung, das Bundesinnenministerium hätte Einfluss auf den Inhalt jener "ZDF Magazin Royale"-Folge genommen, sei dem Landgericht Hamburg zufolge ein "rechtswidrig erweckter" Verdacht. Den Streitwert des Verfahrens legte das Gericht auf 120.000 Euro fest. Zu dem Urteil haben sich bisher weder "Nius" und Reichelt, noch deren Anwalt geäußert.

Quellen: "DWDL", "Spiegel"

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