Krefeld Mann will Pädophile im Netz überführen – und wird selbst wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt

Mann an Laptop
Der Mann wurde wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldtstrafe von 2400 Euro verurteilt (Symbolbild)
© tanawit sabprasan / Getty Images
Ein Krefelder gehört zu einer Gruppe, die Jagd auf pädo-kriminelle Missbrauchstäter im Netz macht. Nun stand er selbst vor Gericht, weil er Bilder eines nackten Mädchens in seinem Besitz hatte.

Ein 31-jähriger Familienvater hat sich im Internet als minderjähriges Mädchen ausgegeben. Der Krefelder war Teil einer 20-köpfigen Gruppe, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, pädo-kriminelle Missbrauchstäter im Netz aufzuspüren und anzuzeigen. Nun musste sich der Mann selbst vor Gericht verantworten – wegen des Besitzes von Kinderpornografie.

Das Amtsgericht Krefeld verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2400 Euro, zu zahlen als 120 Tagessätze à 20 Euro. Der Angeklagte gab zu, vier einschlägige Fotos eines nackten, acht- bis zehnjährigen Mädchens in seinem Besitz zu haben. Jedoch beteuerte er, die Bilder als Beweismittel für einen etwaigen Strafprozess gegen einen von ihm angezeigten Pädophilen aufbewahrt zu haben. Dies bestätigte auch ein Polizist vor Gericht: Er soll mit dem Mann deshalb schon seit Längerem in Kontakt gestanden haben. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er die Bilder genutzt habe, um Täter zu überführen.

Mann sammelte Hinweise zu pädo-kriminellen Missbrauchstätern

Die vier Fotos des Mädchens hatte der Mann bereits im Juli 2021 per E-Mail an den Polizisten geschickt. Der Richter am Amtsgericht Krefeld stellte die Frage in den Raum, warum der Mann aber die Bilder fast ein Jahr nach der Übermittlung an die Polizei noch immer gespeichert hatte. Schließlich handle es sich hierbei um den Tatbestand des Besitzes von kinderpornografischen Dateien. Dem Verteidiger des Angeklagten zufolge soll sein Mandant im Irrtum gehandelt habe, dass er die Bilder besitzen dürfe, um damit Straftaten zu verfolgen.

Dem Staatsanwalt nach sei diese Auffassung zwar "moralisch vertretbar". Nichtsdestotrotz sei "der Beschuldigte nicht dazu privilegiert, Straftaten auf eigene Faust zu verfolgen". Dies sei Aufgabe der Polizei.

Der angeklagte Familienvater hatte sich in diversen Internetforen und Netzwerken als minderjähriges Mädchen ausgegeben und versucht, Treffen mit Pädo-Kriminellen zu vereinbaren. Zuvor soll er die Polizei davon in Kenntnis gesetzt haben. Der Mann soll innerhalb von zwei Jahren etwa hundert Strafanzeigen erstattet und der Polizei mehrfach Beweissachen geschickt haben.

Quellen: DPA / Westdeutsche Zeitung

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