Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Mecklenburg-Vorpommern soll in Kürze der Mordprozess gegen eine 30-Jährige beginnen. Sie sitzt seit Anfang November in Untersuchungshaft. Das Landgericht Rostock hat nach eigenen Angaben die Anklage der Staatsanwaltschaft Rostock zugelassen. Demnach wird der Frau, die dem Jungen gut bekannt gewesen sein soll, vorgeworfen, Fabian am 10. Oktober "heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen" getötet zu haben.
Nach dem Auftakt am 28. April sind 16 weitere Termine für die Verhandlung bis Anfang Juli angesetzt. Anfang Mai wäre eine Frist abgelaufen, die besagt, dass eine Hauptverhandlung normalerweise binnen sechs Monaten nach Beginn der Untersuchungshaft starten soll. Für die inhaftierte Frau gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Fall sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit
Der Fall Fabian hatte im Oktober bundesweit für Aufmerksamkeit und Bestürzung gesorgt. Tagelang war das Schicksal des Jungen aus Güstrow ungewiss. Eine ganze Stadt war im Ausnahmezustand.
Die Mutter sah ihren Sohn am Morgen des 10. Oktobers, einem Freitag, gegen 8.30 Uhr zum letzten Mal, als sie zur Arbeit ging, wie sie in einem Interview sagte. Bei ihrer Rückkehr sei Fabian nicht mehr da gewesen. Am Abend meldete ihn seine Mutter als vermisst. Es folgte eine großangelegte Suchaktion.
Laut Anklage soll die Beschuldigte den Jungen unter einem Vorwand aus seiner Wohnung gelockt haben. Sie soll mit ihm in ihrem Auto zu einem Feldstück in der Nähe von Klein Upahl rund 15 Kilometer südlich von Güstrow gefahren und dort zu einem schlecht einsehbaren Teich gelaufen sein.
Leiche bei Tümpel gefunden
Laut Staatsanwaltschaft tötete sie den Jungen dort mit mindestens sechs Messerstichen. Um die Spuren der Tat zu beseitigen, soll sie den Leichnam später mittels Brandbeschleuniger angezündet haben. Die Tat sei von ihr allein geplant und begangen worden.
Der Leichnam des Kindes war vier Tage nach dem Verschwinden Fabians an dem Tümpel gefunden worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte die inzwischen Beschuldigte selbst den Fund gemeldet.
Die Frau stritt nach früherer Aussage ihres Anwalts die Tat als Zeugin ab. Zuletzt sagte dieser Anfang März, dass sich die Frau als Beschuldigte bislang nicht zu den Vorwürfen äußere.