Es klingt, wie in einer schlechten Komödie: Ein Nachbar des Tierparks Mönchengladbach klagt vor dem Amtsgericht seine Nachtruhe ein. Pfauen und Hähne raubten ihm den Schlaf, sagt er. Da es für Tiergeräusche keine Grenzwerte gibt, muss das Gericht klären, ob der Nachbar durch die Tiergeräusche wesentlich beeinträchtigt wird.
Am Dienstag haben im Prozess drei "Ohren-Zeugen" ausgesagt. Die Ex-Frau des Klägers beschuldigte die Pfauen des Ruhe störenden Lärms. In der Balzzeit sei sie nachts von diesen durchdringenden Lauten bis zu fünfmal wach geworden, sagte die 50-Jährige vor dem Amtsgericht.
"Um das nicht zu hören muss man stocktaub sein", sagte die Frau. Wenn ihr Ex-Mann unausgeschlafen und missgelaunt am Frühstückstisch erschienen sei, habe sie gewusst, dass er kaum geschlafen habe. Seit Dezember wohne sie aber nicht mehr in dem Haus.
Nicht die Pfauen, sondern irgendein anderer Schreihals unter dem Federvieh habe ihr bis vor ein paar Wochen den Schlaf geraubt, sagte eine Nachbarin des Klägers. Dieser nicht identifizierte Vogel habe ab drei Uhr morgens keine Ruhe gegeben. "Der hat wen gerufen. Dann wurde geantwortet." Das sei mit Sicherheit kein Pfau gewesen. Der Störenfried halte, warum auch immer, seit einigen Wochen seinen Schnabel, meinte die Frau. Nun könne er wieder ruhig schlafen, sagte der Mann der Nachbarin. Im letzten Jahr sei er vereinzelt durch Geräusche vom Tierpark wachgeworden, aber nicht mehr durch den "nervigen Schreihals".
"Irgendwer hat den umgebracht", mutmaßte der Anwalt des Klägers Christoph Hartleb zum Schicksal des Tieres. Der Anwalt des Tierparks, Peter Noll, merkte an: "Außerhalb des Protokolls bitten wir aufzunehmen, dass im Tierpark keine Tiere umgebracht werden." Richterin Vera Hartmann sagte nur: "Seltsames Tier."