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Attacke im Streichelgehege: Tierpark haftet nicht für Ziege

Die Krankenkasse einer bei einer Attacke eines Ziegenbocks im Streichelzoo verletzten Frau ist mit einer Klage gegen den Tierpark auf Schadenersatz gescheitert. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Stralsund muss der Tierpark nicht haften, da er alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe. Auch Besucher eines Streichelzoos müssten sich darauf einstellen, dass sie von Ziegen angerempelt werden könnten - dies sei "jedem vernünftigten Besucher" bewusst.
Zuchterfolg

Zuchterfolg

Im Tierpark der spanischen Stadt Valencia trottet ein Nashornbaby hinter seiner Mutter her. Das Kalb wurde Anfang November im Rahmen eines EU-Programms geboren und zählt zu der "potenziell gefährdeten" Art der Südlichen Breitmaulnashörner.