Das Landgericht Kassel will die Mordanklage der Staatsanwaltschaft gegen den so genannten "Kannibalen von Rotenburg" offenbar annehmen. Das berichtet die "Hessisch-Niedersächsische Allgemeine" (HNA) in ihrer Mittwochsausgabe. Demnach soll der Mordprozess noch vor Weihnachten beginnen. Frank Wamser, Pressesprecher am Landgericht Kassel, wollte die Meldung nicht bestätigen. In den nächsten Tagen werde zu dem Verfahren eine offizielle Stellungnahme abgegeben, erklärte er.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem inhaftierten und voll geständigen 41-jährigen Armin M. vor, den 48-jährigen Berliner Bernd-Jürgen B. am 10. März 2001 getötet und anschließend teilweise gegessen zu haben. Zuvor soll der ehemalige Zeitsoldat seinem Opfer das Geschlechtsteil abgeschnitten haben. Die Taten seien in vollem Einverständnis von Bernd-Jürgen B. geschehen und mit einer Videokamera aufgenommen worden. Anschließend habe M. einzelne Fleischstücke in Gefrierbeuteln in der Tiefkühltruhe gelagert. Kennen gelernt hatte Armin M sein Opfer über eine Anzeige im Internet. Darin hatte er jemanden zum "Schlachten und Töten" gesucht.
Verteidigung: Tötung auf Verlangen
Während die Staatsanwaltschaft das Verbrechen als Mord ansieht, geht die Verteidigung von Tötung auf Verlangen aus. Laut Gesetz droht bei Tötung auf Verlangen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, während Mord mit einer lebenslänglichen Haftstrafe geahndet werden kann.
Für die Anklage sind die Mordmerkmale jedoch erfüllt: Armin M. habe den 48-Jährigen getötet und teilweise gegessen, um sich sexuell zu stimulieren. Ihm sei es nur um die Schlachtung und Verspeisung eines Menschen gegangen. Bei Tötung auf Verlangen müsse die Initiative dagegen vom Opfer ausgehen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Österreicher machte Kannibalismus publik
Aufgedeckt wurde die Tat von einem Innsbrucker Studenten. Dieser hatte die Anzeige von Armin M. im Internet gefunden und daraufhin die Polizei verständigt. Die Polizei hatte dann erst wegen Gewaltverherrlichung ermittelt und bei der Durchsuchung des Hauses von Armin M. im nordhessischen Rotenburg zahlreiche Beweismittel der Tötung sicherstellen können.
Zu Prozessbeginn erwartet das Gericht Journalisten aus aller Welt. "Selbst Kamerateams aus Südkorea haben bereits Interesse gezeigt", sagte Wamser. Ob allerdings jeder Prozessinteressierte in den größten Sitzungssaal des Landgerichts hineinpasst, ist fraglich. Denn in dem Saal finden nur 70 Besucher Platz.