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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe betont: Abschiebehaft muss von Richter angeordnet werden

Die Festnahme von Ausländern zur Abschiebehaft muss von einem Richter angeordnet werden. Ist dies im Ausnahmefall vorab nicht möglich, muss die richterliche Anordnung sofort nachgeholt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in drei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen betonte. Die Rechte von drei Ausländern, die sich mit Verfassungsbeschwerden an das Gericht wandten, wurden demnach verletzt. (Az. 2 BvR 329/22 u.a.)
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