Neun Jahre Haft Nach zehn Wohnungswechseln drehte er durch: Mann erwürgt Ehefrau, weil er nicht schon wieder umziehen wollte

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" im Verhandlungssaal des Landgerichts München II in Bayern (Archivbild)
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" im Verhandlungssaal des Landgerichts München II in Bayern (Archivbild). Das Gericht hat am Montag einem Rentner wegen Totschlags an seiner Frau verurteilt
© Peter Kneffel / Picture Alliance
Jahrelang wollte eine Frau in Bayern immer wieder in eine neue Wohnung ziehen. Irgendwann wurden die Umzugswünsche ihrem Ehemann laut dem Landgericht München zu viel – und er tötete sie. Nun muss der Rentner dafür ins Gefängnis.

Was in ihm vorgegangen ist, wisse er bis heute nicht, hatte der Rentner während des Prozesses ausgesagt: Weil er offenbar ihre ständigen Umzugswünsche nicht mehr ertrug, hat ein Mann in Bayern seine Ehefrau getötet. Das Schwurgericht des Landgerichts München II verurteilte den 68-Jährigen am Montag deshalb wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren.

Dem Gericht zufolge hatte das Paar auf Betreiben der Ehefrau bereits zehnmal die Wohnung gewechselt, weil diese mit den Wohnverhältnissen nicht zufrieden war. Auch die zuletzt angemietete Wohnung im Landkreis Weilheim-Schongau entsprach demnach nicht ihren Vorstellungen, weshalb sie einen erneuten Umzug wünschte.

"Ich habe spontan zugedrückt"

Als der Rentner am Tattag im Februar 2021 seine Ehefrau weckte, um erneut mit ihr über den Umzug zu sprechen, reagierte diese abweisend. Der Angeklagte habe sie dann "aufgrund eines spontan gefassten Tötungsvorsatzes über Minuten hinweg" gewürgt, bis sie erstickte, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. "Ich habe spontan zugedrückt", hatte der Mann während des Verfahrens die Tat geschildert. 

Was er seiner Frau antat, sei ihm erst in dem Augenblick bewusst geworden, als er ein "Knacken gehört" habe, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Durch die Strangulation war es demnach zu Frakturen im Kehlkopf gekommen. Danach zog der Rentner seiner bereits toten Ehefrau zwei Plastiktüten über den Kopf und verschnürte diese am Hals.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht nach Angaben eines Sprechers bei der Strafzumessung dessen Geständnis sowie einen nach der Tat verübten Suizidversuch. Dieser war nach Überzeugung der Richter ein Zeichen von Reue. Strafmildernd wirkte sich zudem aus, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte die Tat spontan verübt hatte.

Strafverschärfend wertete die Kammer, dass zumindest die objektiven Voraussetzungen einer heimtückischen Tat vorlagen und dass der Angeklagte bei der Tatausführung "einen unbedingten Vernichtungswillen" zeigte. Ursprünglich war er wegen Mordverdachts angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft München können innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

AFP · DPA
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