Boere muss lebenslang ins Gefängnis "An Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten"

In einem der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse hat das Landgericht Aachen am Dienstag einen 88-jährigen früheren SS-Mann zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Aachener Landgericht hat den früheren SS-Mann Heinrich Boere wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl sagte am Dienstag in seiner Urteilsbegründung über die Erschießung dreier niederländischer Zivilisten im Jahr 1944: "Es waren Morde, die an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten waren - außerhalb der Anständigkeit eines jeden Soldaten."

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte die Taten als heimtückische und meuchlerische Morde bewertet. Boere sei ein überzeugter Nazi gewesen und habe als Spion im Widerstand Landsleute ans Messer geliefert.

Der heute 88-jährige hatte vor Gericht die Tötungen zugegeben. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung beteuerte der Angeklagte allerdings, in Befehlsnotstand gehandelt zu haben. Er habe damals nicht in dem Bewusstsein gehandelt, ein Verbrechen zu begehen. Boeres Verteidiger hatten die die Einstellung des Verfahrens verlangt - oder im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von sieben Jahren.

APN, AFP

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