Einflussreiche Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden sowie Asyl in der EU gestützt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.
Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH in Luxemburg mit. Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer diskriminieren.
Der Gutachter erkennt an, dass der Staat damit die Gesundheit der Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war.
Lob vom Lesben- und Schwulenverband
Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Schlussanträge. Verbandssprecher Manfred Bruns wies darauf hin, dass auch in Deutschland homo- und bisexuelle Männer bislang generell von der Blutspende ausgeschlossen würden, da sie als Hochrisikogruppe eingestuft seien.
Das Risiko für die Sicherheit von Blutkonserven bemesse sich aber nicht nach der Art der Sexualpraktiken, sondern danach, ob diese sicher oder unsicher seien, erklärte Bruns. Deshalb sollten auch nur Betroffene mit hoch riskanten Sexualpraktiken vom Blutspenden ausgeschlossen werden - die Bundesärztekammer solle ihre Richtline zur Blutgewinnung entsprechend ändern.