Frankreich Vergewaltigungen auf den Philippinen "bestellt": Mann muss 25 Jahre in Haft

Eine Justitia-Statue im Gegenlicht als Symbolfoto für ein Gerichtsurteil in Frankreich
Das Urteil in Frankreichs Hauptstadt Paris fiel nach mehr als sechsstündiger Beratung
© Arne Dedert / DPA
Ein 59-Jähriger hat vor Gericht in Frankreich gestanden, Vergewaltigungen von Mädchen auf den Philippinen bestellt zu haben. Erst als Greis kommt er wieder frei.

In Paris ist ein Mann zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, der per Internet die Vergewaltigung von Kindern auf den Philippinen "bestellt" und via Livestream dabei zugeschaut hat. Nach mehr als sechsstündiger Beratung sprach das Gericht den angeklagten früheren Grafikdesigner der US-Animationsstudios Pixar und Disney in der Nacht zu Freitag wegen wiederholter Mittäterschaft bei Vergewaltigungen und anderer sexueller Übergriffe gegen Minderjährige schuldig.

Außerdem wurde Bouhalem B. wegen Beteiligung an schweren Fällen von Menschenhandel sowie des regelmäßigen Konsums von kinderpornografischem Material im Internet verurteilt. Zwei Drittel seiner 25-jährigen Haftstrafe soll der 59-Jährige in Sicherheitsverwahrung verbringen. Außerdem verfügte das Gericht, dass der Verurteilte seine Opfer entschädigen muss, und untersagte ihm, jemals eine Tätigkeit mit Kindern auszuüben.

Der Prozess gegen den 59-Jährigen hatte am Dienstag begonnen. Ihm wurde zur Last gelegt, zwischen 2012 und 2021 Frauen auf den Philippinen dafür bezahlt zu haben, dass sie Mädchen vergewaltigen und andere sexuelle Übergriffe an ihnen vornehmen, während er selbst mittels einer Webcam bei den Verbrechen zuschaute, den Frauen Anweisungen gab und masturbierte. Die Opfer waren zwischen fünf und zehn Jahren alt. B. gestand die Taten und bezeichnete sie selbst als "grauenvoll" und "widerlich".

Staatsanwalt liest Angeklagtem die Leviten

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen der Anklage. Staatsanwalt Philippe Courroye hatte B. in dem Prozess vorgeworfen, er sei ein "pädophiler Regisseur, der seine eigenen Horrorfilme inszeniert" habe. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, beim Urteil die "psychologische Entwicklung" des Angeklagten zu berücksichtigen und dass er alle ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt habe.

Während der Taten hatte B. seine Opfer entmenschlicht, indem er sie nicht als Kinder, sondern als "Schweine" bezeichnete. Von seinen bezahlten Komplizinnen verlangte er grausame Gewalt gegen die Kinder. So befahl er, einem Kind "ein T-Shirt in den Mund" zu stopfen oder mit einem Messer am Geschlechtsteil des Opfers zu hantieren. Im Prozess sagte er, er habe damit Angst verbreiten wollen. Zugleich räumte er ein, dass es sich dabei um "Folter" gehandelt habe.

In Frankreich als Sexualstraftäter bekannt

Nach den Taten schickte B. seinen Mittäterinnen zwischen 50 und 100 Euro. Den Ermittlungen zufolge gab der 59-Jährige mehr als 50.000 Euro für seine Taten aus.

Für die französischen Ermittlungsbehörden war B. kein Unbekannter. Er wurde auf der Liste der Sexualstraftäter geführt, nachdem er 2014 wegen sexueller Übergriffe gegen seine neunjährige Stieftochter verurteilt worden war. Als Grafikdesigner hatte B. unter anderem für die US-Animationsstudios Pixar und Disney gearbeitet und an Blockbuster-Kinderfilmen wie "Ratatouille" mitgewirkt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde um weitere Details ergänzt.

AFP
tkr/Anne Rolandin

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