Gewaltsamer Tod des kleinen Julian Ziehvater muss sich vor Gericht verantworten

Im Drogenrausch prügelte er den kleinen Sohn seiner Freundin stundenlang zu Tode: Wegen Mordes an dem fünfjährigen Julian muss sich seit Montag sein Ziehvater aus dem niedersächsischen Delligsen verantworten.

Rund drei Monate nach dem gewaltsamen Tod des fünfjährigen Julian aus Delligsen in Niedersachsen hat am Montag der Prozess gegen den Ziehvater des Jungen begonnen. Der vor dem Landgericht Hildesheim angeklagte 27-Jährige soll das Kind im Drogenrausch stundenlang geschlagen haben, bis es starb. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord aus niedrigen Beweggründen und eine grausame Vorgehensweise zur Last. Im Fall eines Schuldspruchs muss der Mann mit einer lebenslänglichen Haftstrafe rechnen.

Zum Auftakt des Verfahrens äußerte sich der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht zu den Vorwürfen. Er hatte die Tat aber nach seiner Festnahme im August bei der Polizei gestanden. Demnach hatte der damalige Freund der Mutter den Fünfjährigen aus Wut getötet, während diese nicht zu Hause war. Anschließend versteckte er Julians Leiche in einer Garage neben dem Haus der Familie. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft sagte er damals aus, der kleine Junge habe ihn "provoziert" und "zur Weißglut gebracht".

Nach Gerichtsangaben soll der Angeklagte Julian verdächtigt haben, in das Bett eines seiner Brüder uriniert zu haben. Deshalb habe der 27-Jährige dem Jungen laut Anklage "über Stunden eine Vielzahl wuchtiger Schläge mit der Hand und teilweise auch mit einem Gürtel" gegen Körper und Kopf versetzt. Das Opfer sei letztlich "totgeschlagen" worden, erklärte das Gericht. Der Obduktion zufolge starb Julian an Kopfverletzungen und inneren Blutungen. Bei der Tat soll der Angeklagte unter dem Einfluss der Aufputschdroge "Speed" gestanden haben.

In dem Prozess muss sich der 27-Jährige zusätzlich auch wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten, weil er Julian und einen weiteren Sohn seiner damaligen Freunding schon zuvor misshandelt haben soll. Für das Verfahren sind sieben weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil wird voraussichtlich Mitte Dezember verkündet.

Angeklagter empfahl Alarmierung der Polizei

Das Drogenproblem des 27-Jährigen habe sie "zur Kenntnis genommen", sagte die Frau. Mehrmals habe sie sogar zusammen mit ihm Drogen konsumiert. Finanziert hätten sie das aus den Sozialhilfebezügen. Auch unter Drogeneinfluss sei der Angeklagte nie aggressiv gewesen. Er selbst habe ihr geraten, die Polizei zu alarmieren, nachdem der Junge vermisst worden sei. Erst danach habe sie dann erfahren, was wirklich passiert gewesen sei, sagte sie unter Tränen.

Julian war an inneren Blutungen gestorben. Nach seinem Tod hatte der Ziehvater den Leichnam des Kindes in Müllsäcke verpackt und in einer Garage in der Nähe des Tatorts versteckt. Der Mann soll den Fünfjährigen bereits vor der Tat mehrfach aus nichtigem Anlass heftig geschlagen haben. Ihm wird vorgeworfen, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben.

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AFP/DPA

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