Göttingen Doktorandinnen mit Bambusstock geschlagen: Gericht verschärft Strafe für Professor

Ein Mann sitzt im Landgericht Göttingen zwischen einer Rechtsanwältin und einem Rechtsanwalt
Der verurteilte Professor zwischen seiner Verteidigerin Susanne Frangenberg und seinem Verteidiger Steffen Stern im Landgericht Göttingen
© Christina Sticht / DPA
In Göttingen hat ein Professor Frauen, die bei ihm promovierten, regelmäßig in sein Büro bestellt und dann geschlagen – wofür sie sich noch bedanken sollten. Nun hat ihn ein Gericht erneut verurteilt.

Es war fast schon ein Ritual: Ein Göttinger Professor soll seine Doktorandinnen abends allein in sein Büro bestellt haben. Jedes Mal habe er dann die Tür von innen abgeschlossen, den Schlüssel in die Hosentasche gesteckt, zum bereit liegenden Bambusstock gegriffen und dann zugeschlagen – auf Po und Brüste. An jedem letzten Freitag im Monat wolle er sie schlagen, seinen "Ärger an ihr ablassen", gab er laut "Legal Tribune Online" bei seinem Prozess zu.

Nun hat ihn das Landgericht Göttingen zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt: wegen Körperverletzung im Amt, Nötigung im besonders schweren Fall und Freiheitsberaubung schuldig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Schon im März 2022 war der heute 60-Jährige bereits zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Jetzt wurden zwei weitere Taten aus dem Sommer 2015 auch als Nötigung bewertet.

Professor schlägt Frauen mit Bambusstock

Zwei Doktorandinnen und eine Mitarbeiterin mussten die Bambusschläge damals über sich ergehen lassen. Der Mann habe beide Male die Zeugin aufgefordert, für die Schläge die Hose und Unterhose herunterzulassen, sagte der Vorsitzende Richter David Küttler. Nach mindestens zehn schmerzhaften Schlägen habe er die Frau umarmt und sie aufgefordert, sich zu bedanken.

"Es war eine Demütigung ersten Ranges", sagte der Richter. Der Professor habe sich darüber hinweggesetzt, dass die Doktorandin die körperliche Züchtigung ablehnte und ihr bei ähnlichen Taten zuvor damit gedroht, die Betreuung ihrer Doktorarbeit zu beenden, sollte sie sich widersetzen.

Die frühere Verurteilung haben die Richter nun noch einmal verschärft. Die Verteidigung äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sie das Urteil anfechten wird.

Geschlagene treten als Nebenklägerinnen auf

Die drei betroffenen Frauen waren schon im ersten Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten. "Ich freue mich sehr für meine Mandantin", sagte Steffen Hörning nach der Verhandlung. "Sie hat einen jahrelangen Leidensweg hinter sich mit vielen psychischen Belastungen."  Der Rechtsanwalt kritisierte die Verteidigungsstrategie als "sexistisch und rassistisch".

Auch der Vorsitzende Richter wies in seiner Urteilsbegründung die Behauptung der Verteidigung zurück, die junge Frau habe mit dem Professor eine "Bestrafungsvereinbarung" getroffen, weil sie dies angeblich aus ihrer Schulzeit in Vietnam gekannt habe. Vielmehr habe der Angeklagte die Zeugin massiv unter Druck gesetzt und genötigt, sich der Erniedrigung auszusetzen, sagte Küttler.

"Keine sexuellen Motive"

Der Professor hatte sexuelle Motive bei den Schlägen auf den nackten Hintern abgestritten und gesagt, er habe die Doktorandin vielmehr zu besseren Leistungen motivieren und auf künftige Jobs vorbereiten wollen. Die Schläge habe er eher als "Patscher" empfunden.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Professor der Universität Göttingen automatisch seinen Beamtenstatus verlieren. Die Hochschule hatte dem Professor nach Bekanntwerden der Vorfälle seit 2017 die Führung der Dienstgeschäfte verboten und auf Entfernung aus dem Amt geklagt.

Quellen: "Legal Tribune Online", DPA.

tkr

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