Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erwartet nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder die Aufgabe zur Definition des Existenzminimums. Es gehe nicht nur um Berechnungen der Sätze für Kinder und Erwachsene, sondern um eine Frage der Gerechtigkeit, sagte sie im ZDF-Morgenmagazin am Dienstag unmittelbar vor der Gerichtsentscheidung.
Neben der Berücksichtigung von Steuern, Löhnen und dem Warenkorb müsse auch sichergestellt werden, dass Kinder bei Bildung und Gesundheit "Teilhabe" erfahren könnten, erklärte von der Leyen. Gemeinschaftsleistungen des Staates könnten oft besser sein, als nur einfach Geld zu geben. Es gehe darum: "Wie können wir Kinderarmut verhindern?"
Ein größeres System stehe in Karlsruhe auf dem Prüfstand, sagte die CDU-Politikerin. Außerdem müsse der Staat dafür sorgen, dass das, was Kinder brauchen, "auch bei den Kindern ankommt". Zum dritten solle aber auch der Abstand zwischen denjenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienten, und den Arbeitslosen bestehen bleiben.
Das Problem, dass eine Erhöhung des Erwachsenen-Regelsatzes um 60 Euro monatlich den Staat rund zehn Milliarden Euro pro Jahr koste, wertete von der Leyen als nachrangig gegenüber der Sicherung des Existenzminimums. Sie räumte aber ein, dass der Finanzminister damit zurechtkommen müsse. Das Verfassungsgericht fälle "nicht einfach eine Schwarz-Weiß-Entscheidung. Es wird uns Hausaufgaben geben", sagte die Ministerin.
Das Bundesverfassungsgericht wollte am Vormittag vor allem entscheiden, ob die Berechnung der Bedarfssätze für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen haben daran Zweifel angemeldet und deshalb Karlsruhe zur höchstrichterlichen Klärung angerufen.