Im Prozess um den Missbrauchsfall von Fluterschen im Westerwald hat das Landgericht Koblenz den 48-jährigen Angeklagten am Dienstag zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte Detlef S. unter anderem des jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und seiner Stieftochter schuldig gemacht hat.
Mit dem Urteil entsprach das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten plädiert. Kurz vor Ende des Verfahrens hatte Detlef S. am Montag ein umfassendes Geständnis abgelegt.. Darin hatte er zugegeben, seine heute 18-jährige Tochter, eine 27 Jahre alte Stieftochter und deren Zwillingsbruder missbraucht zu haben. Beide Töchter verkaufte er zudem für Sex an Männer. Mit der Stieftochter zeugte er sieben Kinder.
Medien tauften ihn den "deutschen Fritzl"
Ursprünglich hatte sich Detlef S. wegen 350 Straftaten zwischen 1987 und 2010 verantworten müssen. Diese Zahl wurde zwar auf rund 160 Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sowie Beihilfe zu diesen Taten reduziert - laut Staatsanwaltschaft ist das aber nur die Spitze des Eisbergs. Auch von schweren Misshandlungen war die Rede. Die Kinder des Mannes traten im Prozess als Nebenkläger auf.
Der 48-Jährige hatte zunächst nur die Übergriffe auf seine leibliche Tochter und die Vaterschaft für die Kinder seiner Stieftochter gestanden. Medien nannten den Mann in Anlehnung an den österreichischen Kriminalfall den "deutschen Fritzl". Ein Brief der Tochter brachte im August 2010 die Ermittlungen ins Rollen.