Missbrauchsfall von Fluterschen Zweiter Angeklagter gesteht wenige Taten

Im Missbrauchsfall von Fluterschen muss sich ein zweiter Mann vor Gericht verantworten. Der 61-Jährige soll 53 Mal gegen Geld mit beiden Mädchen Sex gehabt haben. Er selbst gibt aber nur einen Bruchteil der Taten zu.

Im zweiten Prozess um den Missbrauch junger Mädchen aus dem Westerwaldort Fluterschen hat der Angeklagte am Dienstag ein Teilgeständnis abgelegt. Der 61-Jährige soll einer der drei Männer sein, an die der verurteilte Familienvater Detlef S. seine beiden Töchter zwischen 1995 und 2009 für Sex verkaufte. Dem 61-Jährigen werden 53 Sexualstraftaten vorgeworfen. Vor dem Landgericht Koblenz habe sein Mandant aber einen wesentlichen Teil der Vorwürfe bestritten, fasste sein Verteidiger zusammen. Dabei gehe es um die Dauer und Schwere der Taten.

Die 28-jährige Stieftochter von Detlef S. und Nebenklägerin bestätigte laut Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit hingegen die Vorwürfe. 23 Mal soll der Angeklagte die Stieftochter und 30 Mal die Tochter von Detlef S. vergewaltigt haben. In einem der Fälle wird dem Angeklagten Beihilfe zur Vergewaltigung vorgeworfen.

"Es tut mir ehrlich sehr leid, was damals geschehen ist", sagte der ergraute 61-Jährige. Er habe mit der Tochter viermal Sex gehabt, mit der Stieftochter fünf- oder sechsmal. Beide Mädchen, die er beim ersten Treffen auf 18 Jahre schätzte, seien ihm als Bekannte des Detlef S. vorgestellt worden.

Die Mädchen waren "ganz locker"

Detlef S. war im März zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte zugegeben, seine heute 18-jährige Tochter, die 28 Jahre alte Stieftochter und deren Zwillingsbruder missbraucht zu haben. Mit der Stieftochter zeugte er sieben Kinder. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Nach Angaben des nun angeklagten 61-Jährigen gab es nie Gewalt bei dem Sex mit den Mädchen. Sie seien "ganz locker" gewesen. Für den Sex habe er meist 20 bis 25 Euro gezahlt. Sein Verteidiger sagte, die höhere Zahl angeklagter Taten könne auf einer Verwechslung beruhen. Die Anwältin der Stieftochter bezeichnete es dagegen als "lebensfremd, dass man bei solchen Vorwürfen jemanden verwechselt".

Nach Angaben der 28-Jährigen, die seit Wochen freiwillig in einer psychiatrischen Klinik stationär behandelt wird, soll der sexuelle Missbrauch 1995 begonnen haben, als sie zwölf Jahre alt war. Bei einem ersten Treffen mit ihrem Stiefvater, dem 61-Jährigen und einem weiteren Mann, der sie dabei vergewaltigte, will sie die Männer auch lautstark auf ihr Alter hingewiesen haben. Der Angeklagte sitzt seit März in Untersuchungshaft, seine Ehe ist inzwischen geschieden.

Einem weiteren, 63 Jahre alten Mann werden im Zusammenhang mit dem Fall Fluterschen fünf Fälle von Missbrauch vorgeworfen. Er ist ebenso angeklagt, ein Verhandlungstermin steht bei ihm noch nicht fest. Ein dritter Mann, der Sex mit den Töchtern gehabt haben soll, ist tot.

DPA
mlr/DPA

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