Die italienische Steuerpolizei hat das Vermögen eines Architekten mit Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin beschlagnahmt. Beamte in der Provinz Brescia hätten unter anderem wegen Steuervergehen, Geldwäsche und Betruges Vermögenswerte eines "bekannten Brescianer Geschäftsmannes" in einer Gesamthöhe von mehr als 141 Millionen Euro sichergestellt, teilte die Guardia di Finanza mit. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters handelt es sich bei dem Mann um Lanfranco Cirillo.
Anwalt widerspricht Vorwürfen aus Italien
Cirillo soll für Putin ein riesiges Anwesen am Schwarzen Meer in Russland entworfen haben. Das Prunkschloss mit eigenem Hafen und eigener Kathedrale wird von Kreml-Kritikern "Putins Palast" genannt. Das Anwesen soll insgesamt eine Fläche umfassen, in die Monaco 39 Mal hineinpassen würde.
Ein Anwalt von Cirillo habe bestätigt, dass das Vermögen seines Mandanten beschlagnahmt worden sei, berichtet Reuters, aber zugleich betont, dass Cirillo sich keines Fehlverhaltens in Bezug auf italienische Steuern schuldig gemacht habe,. Zudem habe sein Mandant sich schon vor vielen Jahren in Russland niedergelassen und 2014 die russische Staatsbürgerschaft erhalten.
"Der Architekt, der sich in Moskau aufhält, ist sehr enttäuscht darüber, dass die Tatsache, dass er einige prestigeträchtige Immobilien und Kunstwerke in Italien gekauft und für seine Frau und seine Tochter gesorgt hat, dazu benutzt wird, um zu behaupten, dass er seinen Umzug ins Ausland vorgetäuscht hat", zitiert Reuters aus einer Erklärung des Anwalts Stefano Lojacono.
Nach Angaben der Steuerpolizei in Brescia wurden unter anderem Luxuswohnungen, Bankkonten, Bargeld, Schmuck, moderne und zeitgenössische Kunstwerke berühmter Künstler und sogar ein Hubschrauber beschlagnahmt.
Gegen den Geschäftsmann werde ermittelt, weil er zwischen 2013 und 2019 in Italien Einkünfte in zweistelliger Millionenhöhe nicht angegeben habe, hieß es von der Steuerfahndung. Das Vermögen des Architekten stehe in keinem Verhältnis zu den von ihm gemeldeten steuerpflichtigen Einkünften. Die Steuerfahndung sei durch die Identifizierung eines in Russland registrierten Hubschraubers für den die Zollformalitäten nicht erfüllt worden waren auf den Fall aufmerksam geworden. Dies habe zur Aufdeckung eines fiktiven Wohnsitzes des Mannes im Ausland geführt.
Die Behörden wiesen in ihrer Mitteilung auch darauf hin, dass die Beschlagnahme auf der Grundlage der im Rahmen der Voruntersuchung gesammelten Beweise angeordnet wurde, so dass bis zum endgültigen Urteil die Unschuldsvermutung gelte.
Quellen: Guardia di Finanza, Reuters