Der Fall war eines der spektakulärsten und längsten Strafverfahren der deutschen Justizgeschichte. Am 4. August 1986 hatte die damals 28-jährige Monika Weimar die Kinder vermisst gemeldet, drei Tage später waren ihre Leichen an einem Parkplatz gefunden worden. Noch im gleichen Monat wurde Monika Weimar unter Mordverdacht festgenommen, beschuldigte aber ihren Mann Reinhard, die Kinder nachts getötet zu haben. Sie habe sich mitschuldig gefühlt, denn sie sei erst frühmorgens von einem Rendezvous mit ihrem Liebhaber, einem US-Soldaten, zurückgekehrt - deshalb habe sie geschwiegen.
Der psychisch kranke Reinhard Weimar sagte, er habe geschlafen und könne sich an nichts erinnern. 1988 wurde Monika Weimar vom Landgericht Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach neun Jahren Haft erreichte der Hamburger Anwalt Gerhard Strate mit finanzieller Unterstützung des Magazins des sterns eine Wiederaufnahme des Falles. Das Landgericht Gießen lehnte die Wiederaufnahme zwar ab, doch das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass die Frau aus dem Gefängnis entlassen und der Fall neu aufgerollt werden müsse.
1999 erneute Verurteilung
Das Gericht sprach sie schließlich aus Mangel an Beweisen frei, der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Freispruch später wieder auf. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Monika Weimar im Dezember 1999 erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Im August 2000 zog der BGH mit der Abweisung der Revision einen Schlussstrich unter das Verfahren. Monika Weimar hatte in der Zwischenzeit wieder ihren Mädchennamen Böttcher angenommen.
DPA