Ihr Tod war durch japanische Gerichte bereits besiegelt, die 49 Jahre alte Japanerin wartete seit mehreren Jahren in einem Gefängnis nur noch auf ihre Hinrichtung. Nun kam sie ihrer Strafe zuvor und starb überraschend früher durch einen Unfall: Bei ihrer unfreiwillig letzten Mahlzeit verschluckte sich die Todeskandidatin und konnte nicht mehr gerettet werden.
Schuldig gesprochen wurde die Frau, weil sie im Jahr 2009 zunächst einen LWK-Fahrer mit Medikamenten betäubt und anschließend im Meer ertränkt haben soll. Wenige Monate später tötete sie dann einen Elektronik-Händler auf die gleiche Art und Weise. Noch im gleichen Jahr wurde sie wegen der beiden Morde zum Tode durch den Galgen verurteilt.
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Sie beteuerte zwar ihre Unschuld, das Gericht glaubte ihr allerdings nicht: Zum einen soll sie als letzte Person mit den beiden Ermordeten Kontakt gehabt haben, außerdem schuldete sie ihnen Geld und hatte kurz vor den Morden Schlaftabletten gekauft.
Obwohl das Urteil schon 2017 rechtskräftig wurde, war der Frau bis zu ihrem Tod nicht klar, wann genau sie sterben sollte. In Japan bekommen Todeskandidaten diese Information üblicherweise erst mitgeteilt, wenn das Justizministerium den sogenannten Exekutionsbefehl erteilt. Ab diesem Zeitpunkt haben die Verurteilten nur noch wenige Stunden zu leben.
Im Gegensatz zu den meisten Industrieländern vollstreckt Japan weiterhin die Todesstrafe – Japan ist damit neben den USA weltweit das einzige Industrieland, das nach wie vor von dieser Strafe Gebrauch macht. Aktuell warten in japanischen Gefängnissen 105 Verurteilte auf ihre Hinrichtung. Menschenrechtler und die EU prangern seit Jahren Japans Umgang mit Hinrichtungen und die Haftbedingungen in dem Land an.
Quellen: dpa, "Bild"