Ein Autobahn-Drängler ist am Montag vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Durch dichtes Auffahren und Lichthupe hatte der Bauunternehmer im vergangenen Jahr auf der Autobahn 5 bei Frankfurt sieben Fahrer bedrängt. Das Gericht sah darin eine Nötigung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Der Angeklagte hatte die Fahrzeuge von der linken Fahrspur verscheucht, um überholen zu können. Dabei wusste der 63-Jährige nicht, dass er von einem Zivilwagen der Polizei verfolgt wurde. Die Beamten wurden auf den Fahrer aufmerksam, weil er diese zuvor ebenfalls genötigt hatte.
Als Entschuldigung für seine Drängelei erklärte der Mann, dass er an jenem Vormittag auf eine von ihm betreute Baustelle gerufen wurde. In einem Haus hätten sich giftige Dämpfe entwickelt, die bei den Bewohnern bereits gesundheitliche Beschwerden verursacht hatten. Deshalb sei er während der Fahrt in Panik geraten und zu schnell gefahren.
Das Gericht ließ sich von der Erklärung des Dränglers nicht beeindrucken. Der Vorsitzende Richter betonte, dass selbst Ärzte bei einem Einsatz mit dem Privatwagen nicht die Geschwindigkeit missachten oder andere Autofahrer nötigen dürften.