Verstoß gegen Verbraucherschutz Privatsender müssen Strafe für irreführende Gewinnspiele zahlen

Das DSF, Sat.1 und Kabel eins werden zur Kasse gebeten: Weil die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Gewinnspiele auf diesen Kanälen beanstandete, sind jetzt Bußgelder von insgesamt 90 000 Euro fällig, teilte die ZAK am Mittwoch in Stuttgart mit.

Das DSF, Sat.1 und Kabel eins werden zur Kasse gebeten: Weil die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Gewinnspiele auf diesen Kanälen beanstandete, sind jetzt Bußgelder von insgesamt 90 000 Euro fällig, teilte die ZAK am Mittwoch in Stuttgart mit. Erst im Oktober war der Gewinnspielsender 9Live mit einer Buße von 95 000 Euro belegt worden, wogegen er allerdings Einspruch einlegen wollte.

Die Kommission rügte, dass der Sender DSF in vier Gewinnspielsendungen gegen Vorschriften wie das "Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks" verstoßen habe. Er soll 50 000 Euro zahlen. Ähnliche Verstöße wurden bei Kabel 1 moniert, weshalb der Sender 10 000 Euro berappen muss. Gegen Sat.1 wurden Bußgelder in Höhe von 30 000 Euro ausgesprochen. Beanstandet wurden drei Sendungen.

Der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich sagte, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Gewinnspielsatzung in ihren wesentlichen Punkten bestätigt habe, ließen die Landesmedienanstalten mit den Bußgeldern keinen Zweifel daran, dass sie Verstöße im Sinne des Verbraucherschutzes weiterhin ahnden wollten.

DPA
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