Sie halfen den Ausbildern der islamistischen Sauerland-Gruppe mit Geld und Ausrüstung. Deshalb wurden der Deutsch-Afghane Omid S. und der Türke Hüseyin Ö. am Dienstag in Frankfurt zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) schickte S. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter, sein Komplize soll ein Jahr und zwei Monate absitzen. Die Bundesanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert.
Die beiden 28-Jährigen hatten während des Prozesses eingeräumt, dass Adem Yilmaz sie als Terrorkrieger angeworben hatte. Yilmaz muss sich derzeit als Mitglied der sogenannten Sauerland-Gruppe vor dem OLG Düsseldorf verantworten. Anders als S. und Ö. gilt er als «großer Fisch». Die vier Mitglieder der Sauerland-Gruppe sollen in Deutschland massive Terror-Anschläge mit Autobomben geplant haben.
Die hessischen Dschihad-Helfer hatten Deutschland 2007 mit Ziel Waziristan an der afghanischen Grenze verlassen. Sie hatten über Yilmaz Kontakt zu einem Ausbildungslager der IJU bekommen und ihm ihre EC-Karten überlassen. Der Plan: Mit den Karten sollte Yilmaz an die Sozialleistungen von S. und Ö. kommen, während sie sich zu neuen Terrorkämpfern ausbilden ließen.
S. schaffte es auch tatsächlich in das Camp. Er überzeugte das Gericht aber, dass er den Treueeid auf die IJU nie abgelegt und dem Dschihad (Heiligen Krieg) später wieder abgeschworen habe. Ö. erreichte Waziristan erst gar nicht und wurde schon an der pakistanischen Grenze festgenommen, wo er ins Gefängnis kam.
Daher verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Richter Karlheinz Zeiher die 28-Jährigen auch nur wegen Unterstützung von Terroristen - nicht aber wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Neben dem Zugriff auf die Bankkonten half S. der IJU auch mit Bargeld. Außerdem hatten die beiden auf ihren Reisen Ausrüstung von Funktionsunterwäsche und Batterien über Nachtsichtgeräte und Ferngläser bis hin zu Zielfernrohren im Gepäck. S. lieferte die Gegenstände ab und besorgte der IJU auch ein Scharfschützengewehr.
Die Bundesanwaltschaft hatte für S. drei Jahre und sechs Monate und für Ö. ein Jahr weniger gefordert. Laut Richter Zeiher war die Ausbildung von Omid S. «wenig erfolgreich». Bei Ö. sei strafmildernd zu bewerten, dass er nach seiner Festnahme in Pakistan dort drei Monate in einem Gefängnis zubringen musste - das habe aber seine Grenzen, betonte Zeiher. Denn: «Dieses wäre Ihnen erspart geblieben, wenn sie sich nicht in ein terroristisches Ausbildungslager begeben hätten, sondern zu Hause geblieben wären.»