Sicherungsverwahrung Bundesverfassungsgericht sucht nach einheitlicher Linie

Bislang haben die deutschen Gerichte keine einheitliche Linie gefunden, was den Umgang mit dem Urteil des EGMR zur Sicherheitsverwahrung betrifft. Heute (Dienstag) befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, wie in Zukunft mit für als gefährlich eingestuften Gewaltverbrechern nach Absitzen ihrer Gefängnisstrafe verfahren werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute (Dienstag/10.00) mit der Sicherungsverwahrung gefährlicher Gewalttäter. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte die Sicherungsverwahrung in mehreren Fällen für menschenrechtswidrig erklärt. Das Verfahren in Karlsruhe dürfte grundsätzliche Bedeutung haben: Bislang haben die deutschen Gerichte keine einheitliche Linie gefunden, ob Straftäter, die von den Entscheidungen des EGMR betroffen sind, sofort entlassen werden müssen.

Zur Entscheidung stehen die Verfassungsbeschwerden von insgesamt vier Männern, die sich nach Verbüßung ihrer Haftstrafen in Sicherungsverwahrung befinden. Nach den Entscheidungen des EGMR hatte der Bundestag im Dezember vergangenen Jahres mit dem "Therapieunterbringungsgesetz" eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Die in Karlsruhe zu verhandelnden Fälle sind hiervon jedoch nicht erfasst. Ein Urteil wird erst später erwartet.

DPA
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