Verstoß gegen Folterverbot
Teilerfolg für Kindesmörder Magnus Gäfgen

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Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg erreicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute entschieden, dass Deutschland in seinem Fall gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen hat.

Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg erreicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute entschieden, dass Deutschland in seinem Fall gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Er wirft der Polizei vor, ihm damals mit Folter gedroht zu haben. Roger Pint berichtet aus Brüssel.

DPA
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