22 üble Beschimpfungen bei Facebook brachte Grünen-Politikerin Renate Künast im September vor Gericht. Ihre Hoffnung: Die Richter erkennen eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches, sodass das soziale Netzwerk die Daten der User (E-Mail-Adressen, OP-Adressen, Uploadzeitpunkte) herausrücken muss. Doch das Gericht urteilte anders: "Schlampe", "Drecks Fotze" (Fehler jeweils im Original; Anm. d. Red.) und noch drastischere und auch sexistische Beiträge müsse die Grünen-Politikerin hinnehmen. Die Kommentare bewegten sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren", hieß es im Urteil, das vielfach kritisiert wurde. (Lesen Sie die Hintergründe hier beim stern.)
Renate Künast legte Beschwerde gegen Urteil ein
Das wollte Künast nicht hinnehmen und legte Beschwerde beim Berliner Landgericht ein – und das gab ihr im zweiten Anlauf zumindest teilweise recht. Zumindest sechs der 22 Beschimpfungen stellten "einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung gemäß § 185 des Strafgesetzbuches" dar, so die Auffassung der Richter jetzt. Diese Kommentare hätten einen "ehrherabsetzenden Inhalt", der als "gezielter Angriff auf die Ehre der Antragstellerin" erscheine und sich auch in der "persönlichen Herabsetzung der Antragstellerin" erschöpfe, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts nach erneuter Prüfung der Beiträge.

Facebook dürfe daher in den sechs Fällen die Daten der Autoren herausgeben, Künast kann so zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, zum Beispiel Schmerzensgeld. Neben den beiden genannten Äußerungen, wertete das Gericht auch die Beiträge "Diese hohle Nuß gehört entsorgt, aufe Mülldeponie, aber man darf ja dort keinen Sondermüll entsorgen", "Schlamper", "Ferck du Drecksau" und "Stück Scheisse" als Beleidigungen, teilte ein Sprecher auf stern-Anfrage mit.
"Jetzt muss Facebook die Daten der betroffenen Nutzer aber auch tatsächlich rausgeben", sagte die Grünen-Politikerin laut Nachrichtenagentur DPA. Das erwarte sie umgehend. Künast kritisierte: "Das Landgericht Berlin brauchte extrem lange, um zu einer Entscheidung in dieser Sache zu kommen."
Die Politikerin kündigte an, die übrigen 16 Kommentare (unter anderem "Der würde in den Kopf geschi ... War genug Platz da kein Hirn vorhanden war/ist", "Die ist Geisteskrank", "Die will auch nochmal Kind sein weil sonst keiner an die Eule ran geht!", "Sie alte perverse Drecksau!!!!!") von der nächsten Instanz, dem Kammergericht, überprüfen zu lassen. Sie werde weiter kämpfen, schrieb Künast bei Twitter.
Der am Dienstag ergangene "Abhilfebeschluss" des Berliner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Quellen: Landgericht Berlin, erster Beschluss des Landgerichts, Nachrichtenagenturen DPA und AFP